Erpressung vom Vermieter?

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin, sie wollen die Wohnung(6 je Haus) renovieren und die 2 Häuser von außen energieeffizient isolieren, Dachgeschoß wir ausgebaut, neue Fenster neue Roll#den, nee Türen, Bad und WC werden getrennt und wir bekommen ein extra Bad mit Duschwanne, ein Balkon wird angebaut. nun muss aber meineWaschmaschin vom 3. Stock in den Kellar runter zu den andern Waschmaschinen, wegen feutigkeittechnisch und schalltechnisch. Ich habe eine Waschmaschine mit intregiertem Kondensator- Trockner der mit Wasser trocknet. ich habe eine Knieprothese und darf laut Arut auch nichts tragen was mehr als 2 kg sind.
nun sagte meine Vermieterein, ich kann die Waschmaschine obenlassen, aber die Wohnung wird dann nicht renoviert, wir bekommen keinen Zugang zum Balkon und keine Fenster und Rolläden und das Dachgeschoss wird auch nicht ausgebaut. Bzw, wenn ich ausziehe, dann verzichten sie auf die Kündigungsfrist von 3 monaten, denn wir wohnen schon seit 1973 hier.Aber die Mieterhöhung von ca. 250 € muss ich trotzdem bezahlen, nur nicht auf zukünftig 84 m² sondern auf die bisherigen 73m². So, nun meine Frage ist das korrekt oder muss ich mich fügen, ich sehe das als Erpressung.
auf schnelle Antwort hoffe ich, da am Dienstag meine Frist für die Antwort abläuft.

LG risaun

Ich sehe hier einen klaren Fall von Vermieterwillkür. Sollten Sie Mitglied im Mieterbund bzw. Mieterverein sein, sollten Sie sich unverzüglich hier rechtlichen Beistand holen oder einen eigenen Anwalt einschalten.

Die beschriebene Vorgehensweise Ihres Vermieters ist rechtlich so nicht gedeckt und in der dargestellten Art und Weise nahe am Betrug, wenn Ihnen eine Mietfläche berechnet werden soll, die Sie gar nicht bewohnen. Sollte keine Modernisierung Ihrer Wohnung stattfinden (wg. Ihrer Waschmaschine) kann auch die Mieterhöhung so nicht durchgesetzt werden.
Sollte der Vermieter nicht gesprächsbereit sein, ist ein versierter Anwalt die für Sie die beste Möglichkeit, Ihre Interessen gegenüber dem Vermieter darzustellen.

Leider kann ich Ihnen hier keinen anderen Rat erteilen, denn allein ist diese Situation nicht zu bewerkstelligen, vor Allem, wenn Ihr Vermieter auch die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen sollte.

Trotzdem ein schönes Wochenende wünschend

Vielen Dank,
ich bin im Mieterbund und da bekomme ich zur Not auch einen Anwalt gestellt
LG und schönes Wochenende

Hallo Risaun,

es tut mir leid, aber das sind rechtliche Fragen mit denen ich mich nicht ausreichend genug auskenne. Da du seit 1973 dort wohnst hast du meines Wissens nach ein Gewohnheitsrecht, welches dich vor Kündigung aus profanen gründen schützt, wie es sich mit Modernisierung verhält kann ich dir leider nicht sagen. Generell lässt sich aber sagen, dass er dir nicht Leistungen berechnen kann, die er nicht erbringt; liegen die 250€ aber zufällig in der zulässigen regelmäßig durchführbaren Grundmieterhöhung (welche sich berechnet aus den durchschnittlichen Mietpreisen) wäre dies pech…

Grüße,
Alex

Hallöchen,
vielen Dank für die schnelle Antwort, dann muss ich halt noch weiter fragen, bzw doch einen Anwalt nehmen
schönen Sonntag und ne schöne Woche.
LG risaun

Hallo, am besten an den Mieterschutzbund wenden.Aber ich würde die Renovierung mitmachen lassen und vielleicht lässt der Vermieter ja doch mit sich reden, dass die WM oben bleibt.
VG Ringehahn

Hallo,
wow, das ist ein spannende Sache. Das ist eine Nummer zu groß für mich. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dir anwaltlichen Rat holen. Am günstigsten über die „Verbraucher-Zentrale“.

Viel Erfolgt, Kaffee