Freiwill. vers. Rentner ( Frau ist pflichtversichert, also kein Einkommensnachweis) muß Einkommensnachweis erbringen, auch die Zinserträge. Die Zinserträge stammen aus einem Gemeinschaftskonto. Deshalb nur die Hälfte der Zinsen als Einkommen (da die andere Hälfte der Frau zusteht). Deshalb kann auch nur auf Zinsanteil des Rentners Krankenkassenbeitrag berechnet werden. Die Kasse will auf alle Zinsen berechnen. Was ist richtig ?
Hallo,
wem die Zinsen zufließen, dem werden sie auch angerechnet -
sind demnach beide Ehegatten Bezieher der Zinsen, dann werden die auch geteilt - so,kenne ich es jedenfalls - also deshalb mein Rat, die Kasse
nach der Rechtsgrundlage fragen - da wird es dann wahrscheinlich schon „eng“ werden.
Gruss
Czauderna