Errechnung der Müllkosten legal?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die, von den Wohnungsbaugeschellschaft eingeführten Müllschleussen für den Restmüll.
Für den RM gibt es 3 versch. Schleussen 5-,10-,20-Liter, jeder Einwurf wird dann mit dem Max.wert je nach schleusse gerechnet, egal ob dieser unter der angegeben Menge liegt oder nicht. Soll heissen wenn man nur 15l. eingeworfen hat werden diese automatisch als 20l. angerechnet.

Ist diese verfahrensweise Legal, immerhin wieg man seinen Müll nicht und es gibt auch Müll der nicht viel wiegt aber sperrig ist, so das man es nicht in die kleineren Schleussen werfen kann.

Ich hoffe ich konnte meine Frage verdeutlichen. Wäre nett wenn jmd es beantworten kann.

fG und Danke

Hallo,

Für den RM gibt es 3 versch. Schleussen 5-,10-,20-Liter, jeder
Einwurf wird dann mit dem Max.wert je nach schleusse
gerechnet, egal ob dieser unter der angegeben Menge liegt oder
nicht. Soll heissen wenn man nur 15l. eingeworfen hat werden
diese automatisch als 20l. angerechnet.

Hm, kannte ich gar nicht. Ist aber interessant! Wie wird das denn bezahlt, abgerechnet bzw. zugeordnet?

Ist diese verfahrensweise Legal, immerhin wieg man seinen Müll
nicht und es gibt auch Müll der nicht viel wiegt aber sperrig
ist, so das man es nicht in die kleineren Schleussen werfen
kann.

Ich hoffe ich konnte meine Frage verdeutlichen. Wäre nett wenn
jmd es beantworten kann.

Müllgebühren sind nie gerecht oder objektiv, das liegt zum einen am differenten Abfall, zum andern muss die Kommune illegale Entsorgung möglichst verhindern.

Würde man den Abfall nach Gewicht berechnen, mit Sicherheit würden sich andere beschweren wenn jemand mit leichtem Schaumstoff eine 1000 l Tonne füllt. (Nur ein überspitztes Beispiel)

Ist es gerecht wenn für eine Wohnanlage 3 1100 l Container aufgestellt werden und man selbst nur einen Beutel Müll pro Woche hat und dafür 12 €/Monat zahlt? Müllentsorgung kostet halt, mal mehr mal weniger. Meistens subventionieren die Kommunen mit Steuergeldern die Abfallzweckverbände, weil die Gebühreneinnahmen nicht reichen und eine Erhöhnung nur zu mehr illegaler Entsorgung führt.

Die Müllgebühren werden wohl keinen ruinieren.

Gruß vonsales

Moin, turkan,

die Erfassung der Müllmenge (nach Volumen? nach Gewicht? Wie hättest Du’s denn gerne?) gibt es keineswegs umsonst, deshalb ist jede Gemeinde berechtigt, die Satzung nach Gutdünken festzulegen. Gerecht muss das nicht sein, kann es auch gar nicht. Deshalb ist eine solche Abrechnungsmethode durchaus legitim - legal hieße ja nur, dass die Satzung keinem Gesetz widerspricht.

Gruß Ralf

Hallo, auch ein Brief mit 21 gr kostet bereits 0,90 €, während
20 gr noch 0,55 € kosten. Gruß