eine Person hat mitte september ein gewerbe im nebenerwerb angemeldet und hatte in den 3 1/2 monaten einen umsatz von ca. 10000 €.
das problem ist nun wie folgt:
wenn das finanzamt den umsatz beim lohnsteuerjahresausgleich auf ein ganzes jahr hochrechnet (ca. 35000 €), fällt sie nicht mehr unter die kleinunternehmerregelung (die ist bis 17500 € umsatz).
sie erzielt in den anderen monaten jedoch kaum umsatz, da sie saisonale artikel anbietet. d.h. ihr realer jahresumsatz liegt keinesfalls über 17500 €.
wie rechnet das finanzamt?
was hat die Person für möglichkeiten, kleinunternehmer zu bleiben?
rumpfwirtschaftsjahr? (hab mal etwas davon gehört, kenn mich damit aber nicht aus)
in den 3 1/2 monaten einen umsatz von ca. 10000 €.
na das ist doch als nebenerwerb schon ganz ordentlich
wenn das finanzamt den umsatz beim lohnsteuerjahresausgleich
Ägypten???
nicht mehr unter die kleinunternehmerregelung (die ist bis 17500 €
umsatz).
ach so, Umsatzsteuererklärung
in den anderen monaten jedoch kaum umsatz, da sie
saisonale artikel anbietet. […] realer jahresumsatz liegt
keinesfalls über 17500 €.
wie rechnet das finanzamt?
Nach § 19 Abs. 3 Satz 4 Umsatzsteuergesetz:
„Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln,…“
Die Person hat daher im ersten Jahr einen fiktiven Umsatz von € 30.000 gemacht und ist daher kein Kleinunternehmer mehr. Die Kleinunternehmerregelung kann frühestens ab dem Folgejahr auf sie zureffen.
möglichkeiten kleinunternehmer zu bleiben?
da der Jahresumsatz im ersten Jahr bereits € 30.000 betragen hat, ist die Person bisher kein Kleinunternehmer. Sie kann KU werden, indem sie in einem Jahr (vorangegangenes Jahr) weniger als € 17.500 Umsatz macht und in dem Jahr der KU plant, weniger als € 50.000 Umsatz zu machen
rumpfwirtschaftsjahr? (hab mal etwas davon gehört, kenn mich
damit aber nicht aus)
Das ist eher ein Begriff aus Bilanz- und ertragssteuerrecht. Hat mit der Umsatzsteuer nicht wirklich was zu tun.