Erregung öffentlichen Ärgernisses?

Stellen wir uns doch mal was Schönes vor: Eine geile Nummer auf dem heimischen Balkon. Die verstöhnte Geräuschkulisse vernachlässigen wir jetzt mal - man kann sich beherrschen!
Nun ja… nicht jeder Zuschauer kann das genießen. Irgendwelche Moralwächter greifen bestimmt zum Telefon, rufen die Polizei oder rennen gleich zur nächsten Wache, um eifrig eine Anzeige zu machen. Meinem eigenen Verständnis entspricht es nicht, aber in unserer „hochanständigen Gesellschaft“ muß man mit einer solchen Reaktion rechnen. Auch ohne Kenntnis der Rechtslage gehe ich davon aus, daß solches Treiben ein Nachspiel hat.

Jetzt eine ähnliche Szene… nur diesmal nicht auf dem Balkon, sondern einen halben Meter weiter zurück, hinter dem Fenster - ohne Gardinen, versteht sich - auf der breiten Fensterbank. Akteure und Publikum sind durch Glas voneinander getrennt, was dem optischen Vergnügen natürlich nicht schadet.

Was jetzt??? Würde eine Anzeige überhaupt aufgenommen werden? Fast glaube ich es nicht. Der diensthabende Polizeibeamte würde sich ein breites Grinsen kaum verkneifen können.

Also: Gehört der Balkon nicht auch zur Wohnung wie Küche und Keller?

Gruß!
Tino

Ihr habt Sorgen!
Frag doch hier mal, wie es von der Allgemeinheit aufgenommen wird, wenn Ihr es auf der Liegewiese im Freibad treibt.
Manche brauchen eben den besonderen Kick, wenn andere zuschauen. Wie bei den Exhibionisten.

Jetzt eine ähnliche Szene… nur diesmal nicht auf dem Balkon,
sondern einen halben Meter weiter zurück, hinter dem Fenster -
ohne Gardinen, versteht sich - auf der breiten Fensterbank.
Akteure und Publikum sind durch Glas voneinander getrennt, was
dem optischen Vergnügen natürlich nicht schadet.

Hallo Tino,

klar, auf dem Teppich des Wohnzimmers kannst Du treiben, wie Dir der Sinn und anderes steht. Sei nur vorsichtig, je nach Art des Fußbodens kann es zu schmerzhaften Abschürfungen an Knien und Ellenbogen kommen und das merkt man(n) im Eifer des Geschehens zunächst nicht. Wer mit dem Anblick ein Problem hat, kann wegsehen und schon gibt es kein Problem mehr. Mit der gleichen Logik meine ich, daß es keine Rolle spielt, ob das Geschehen vor oder hinter der Scheibe der Balkontür stattfindet.

Für eine verbindliche Beurteilung fehlen mir aber die Voraussetzungen, denn ich bin weder katholisch noch Jurist.

Es gibt sogar Leute, die am „unsittlichen“ Treiben Anstoß nehmen, wenn nichts zu hören und nichts zu sehen ist. Ich erzählte es schon einmal: Vor etwa 10 Jahren wollte ich mit meiner damaligen Freundin in einem Alpen-Skiort übernachten. Am Empfangstresen gab es ein Schild „Wir vermieten nur an verheiratete Paare“. Zum Glück waren wir verheiratet - nur nicht miteinander :wink:

Gruß
Wolfgang

Wie Du jetzt darauf kommst?
Als sachdienlicher Hinweis war das weniger ertragreich. Den Unterhaltungswert Deiner Rückschlüsse stufe ich höher ein.

Gruß!
Tino

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Hallo.

Am Empfangstresen gab es ein Schild „Wir vermieten nur an
verheiratete Paare“.

Vermutlich, weil die Wahrscheinlichkeit der „sexuellen Lärmbelästigung“ bei Ehepaaren schon bald gegen Null geht… :o)))

Gruß,
LeoLo

Hi Tino,

der einschlägige Paragraf hierzu lautet wie folgt:

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Ich würde also an Deiner Stelle nicht auf dem Balkon (im wahrsten Sinne des Wortes *g*) herumreiten, von wegen, der gehöre schließlich zu Deiner Wohnung. Vielmehr geht es darum, wessen Blicken ihr euch mehr oder weniger wissentlich aussetzt.

Außerdem ist noch zu beachten, inwiefern es Kindern möglich ist, Zeugen eurer sexuellen Handlungen zu werden. Denn bedenke bitte: Treibt ihr es am gut einsehbaren Fenster, das vielleicht im Erdgeschoss mit Blick auf einen Kinderspielplatz liegt, dann könnte schnell aus der obengenannten Anzeige noch eine dazukommen, nämlich die der „Sexuellen Nötigung Minderjähriger“. Das wird dann etwas ärgerlicher und hat mit Spaß nicht mehr viel zu tun.

Reicht Dir das als „Kleine Aufklärungskunde“ :wink:) ??

Viele Grüße
Jana (die Exhibitionisten eher peinlich bis lächerlich findet)

Hi Tino,

da kenne ich eine nette Geschichte die mir ein ehemaliger Kollege erzaehlt hat.

Eine Bekannte hat sich nackt auf ihrem Balkon gesonnt (hinter der Verkleidung wohlgemerkt). Ein Weilchen spaeter klingelt es bei ihr an der Tuer, sie zieht sich 'was ueber und oeffnet: Die Polizei!

Bei ihnen sein eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses eingegangen, ein Nachbar fuehle sich durch ihre Nacktheit sehr gestoert etc. Sie hat die Beamten dann hereingebeten und ihnen den Balkon gezeigt: aus der naeheren Nachbarschaft war es unmoeglich auf selbigen zu gucken.

Also haben die Polizisten auf dem Revier nach Name und Anschrift des Anzeigers gefragt - es stellte sich heraus, dass der Herr sie mit dem Fernglas beobachtet hatte!!! Damit hatte sich fuer die Polizei die Sache erledigt…

Wenn also schon Sonnenbaden Aerger heraufbeschwoeren kann wird’s sicher bei Sex noch extremer sein.

liebe Gruesse,
Astrid

Hihi,

Sachen gibts…

Also haben die Polizisten auf dem Revier nach Name und
Anschrift des Anzeigers gefragt - es stellte sich heraus, dass
der Herr sie mit dem Fernglas beobachtet hatte!!! Damit hatte
sich fuer die Polizei die Sache erledigt…

Weißt Du, ob die Sache für die Herren wirklich erledigt war? Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß die dem Herren auch noch einen Besuch abgestattet haben…

Gruß

Hi,

Sachen gibts…

gelle?

Also haben die Polizisten auf dem Revier nach Name und
Anschrift des Anzeigers gefragt - es stellte sich heraus, dass
der Herr sie mit dem Fernglas beobachtet hatte!!! Damit hatte
sich fuer die Polizei die Sache erledigt…

Weißt Du, ob die Sache für die Herren wirklich erledigt war?
Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß die dem Herren auch
noch einen Besuch abgestattet haben…

Doch, haben sie wohl, sie haben ihm gesagt, dass er froh sein soll wenn SIE ihn nicht anzeigt (frag’ mich jetzt aber nicht nach welchem Paragraphen) und sollte so etwas noch 'mal passieren muesse er damit rechnen den Polizeieinsatz zahlen zu muessen oder so aehnlich - der hat’s bestimmt nicht noch 'mal gemacht.

liebe Gruesse,
Astrid

Straftat wenn Kinder Zeuge werden
§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1)sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2)ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder

3)auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

Die Owi wurde ja unten schon gebracht

M.

Vorsatz!
Hallo!

Da gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Strafbarkeit setzt einen Tatvorsatz voraus und dieser ist in der Regel bei der ursprünglich geschriebenen Situation nicht gegeben.

Gruß
Tom

Nochmals: Vorsatz
Hallo!

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch
absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Ich würde also an Deiner Stelle nicht auf dem Balkon (im
wahrsten Sinne des Wortes *g*) herumreiten, von wegen, der
gehöre schließlich zu Deiner Wohnung. Vielmehr geht es darum,
wessen Blicken ihr euch mehr oder weniger wissentlich
aussetzt.

Auch hier muss ich einwenden, dass die Handlung noch nicht automatisch den oben genannten OWi Tatbestand erfüllt. Er verlangt ja sogar Wissentlichkeit oder Absichtlichkeit hinsichtlich des Ärgernisses.

Gruß
Tom