Erreichbarer Freizausgleich ?

Hallo,
Frau Mustermann arbeitet schon 1,5 Jahre in einem Zeitarbeitsunternehmen ,hat mittlerweile ca 150 + Std angesamelt.
Nun sagt der Disponent nach einer kurzen Erkrankungszeit "ich möchte sie noch nicht einsetzten erholen sie sich lieber noch ein bischen;aber seihen sie bitte telefonisch erreichbar !!..Ich schicke ihnen einen Freizeitausgleichsantrag zu.
Obwohl Frau Mustermann 2x gesagt hat das sie wieder einsatzfähig ist blieb es dabei.
Wie hättet ihr geagiert ??

Hallo,

Hallo,

Frau Mustermann arbeitet schon 1,5 Jahre in einem
Zeitarbeitsunternehmen ,hat mittlerweile ca 150 + Std
angesamelt.

Gibt es betriebliche/tarifvertragliche Regelungen, nach denen der AG „Zugriff“ auf das AZ-Konto nehmen kann ???

Nun sagt der Disponent nach einer kurzen Erkrankungszeit "ich
möchte sie noch nicht einsetzten erholen sie sich lieber noch
ein bischen;aber seihen sie bitte telefonisch erreichbar
!!..Ich schicke ihnen einen Freizeitausgleichsantrag zu.
Obwohl Frau Mustermann 2x gesagt hat das sie wieder
einsatzfähig ist blieb es dabei.
Wie hättet ihr geagiert ??

Den „Antrag“ nicht unterschreiben, dem AG nochmals schriftlich und beweisbar die Arbeitskraft anbieten und auf die Rechtsfolge des sog. „Annahmeverzuges“ nach § 615 BGB hinweisen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug