Erreichbarkeit an einem Ausgleichstag

Hallo,

angenommen der Chef verlangt vom Mitarbeiter, dass dieser an einem Ausgleichstag (Ausgleich für einen Wochenend-Arbeitstag) an sein Diensthandy geht, zumindest 2-3x an diesem Tag auf dieses schaut und die Mailbox abhört sowie in dringlichen Fällen sofort zurück rufen soll.

Das Handy (bzw. die Arbeit an sich) könnte auch nicht auf einen Kollegen umgeleitet werden.

Ist das erlaubt oder steht einem Arbeitnehmer diese Erholungszeit voll und ganz zu?

Hallo,

der Chef kann viel verlangen, aber mit einem Erholungstag hat dies, aus meiner Sicht, nichts mehr zu tun.

Die erste Frage ist natürlich, was in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen steht. Die zweite Frage ist, ob man dieses durchsetzen will und kann.

Ich persönlich würde mich auf so etwas nicht einlassen. Arbeit ist Arbeit und Schnaps ist Schnaps.

Gruß,
Steve

Hallo,

die Frage ist relativ einfach, bezahlt der Arbeitgeber die Ereichbarkeit des Angestellten?

hth

Falsche Frage

Hallo,

die Frage ist relativ einfach, bezahlt der Arbeitgeber die
Ereichbarkeit des Angestellten?

Das spielt bei der Beurteilung des arbeitszeitrechtlichen Charakters dieses Tages keine bzw. bestenfalls eine nachrangige Rolle.
Da im UP der AG in jedem Fall vom AN eine aktive Handlung verlangt, ist der Tag mE kein Ersatzruhetag iSd § 11 ArbZG

&Tschüß

hth

Wolfgang

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