Hallo,
angenommen der Chef verlangt vom Mitarbeiter, dass dieser an einem Ausgleichstag (Ausgleich für einen Wochenend-Arbeitstag) an sein Diensthandy geht, zumindest 2-3x an diesem Tag auf dieses schaut und die Mailbox abhört sowie in dringlichen Fällen sofort zurück rufen soll.
Das Handy (bzw. die Arbeit an sich) könnte auch nicht auf einen Kollegen umgeleitet werden.
Ist das erlaubt oder steht einem Arbeitnehmer diese Erholungszeit voll und ganz zu?