Muss man an seinen freien Tagen (keine Bereitschaft) für die Firma erreichbar sein, wenn es zum Beispiel darum geht eine Schicht am nächsten Tag zu übernehmen? Kann man eventuell sogar darauf bestehen, in solchen Fällen nicht angerufen zu werden?
also so weit ich weiss muss man nicht erreichbar sein… denn ansonsten wäre ja auch der chef verpflichtet immer erreichbar zu sein. wenn du frei hast und keine bereitschaft musst du auch nicht ran gehn. das ist rein freiwillig. ja man kann das auch komplett ablehnen wenns um sowas geht.
Die Frage lässt sich so leicht nicht beantworten.Rein rechtlich muss man das aus meiner Sicht nicht immer erreichbar sein, wenn es vertraglich nicht vereinbart ist.
Ob es allerdings gut ist, darauf zu bestehen nicht angerufen zu werden, ist eine andere Frage.
Erzwingen kann eine städnige Bereitschaft ohne eine gesonderte Regelung nicht.
Hallo!
Ich denke, dass die Erreichbarkeit im Arbeitsvertrag geregelt sein sollte.
Ansonsten ist das immer eine Frage der Identifizierung mit seiner Arbeit und dem Arbeitgeber.
Wenn „Not am Mann“ ist sollte man den Arbeitgeber mit seinem Problem nicht alleine lassen? Oder???
Vielleicht kommt einem ein Noteinsatz dann auch mal finanziell zu Gute!
Die ganze Geschichte sollte natürlich nicht unbedingt zur Regel werden, denn sonst braucht man sich keinen freien Tag nehmen.
Wie gesagt, immer eine individuelle Entscheidung!
Gruß rafibrm
Muss man an seinen freien Tagen (keine Bereitschaft) für die
Firma erreichbar sein, wenn es zum Beispiel darum geht eine
Schicht am nächsten Tag zu übernehmen? Kann man eventuell
sogar darauf bestehen, in solchen Fällen nicht angerufen zu
werden?
Leider kann ich da nicht helfen, wir beschäftigen uns damit, wie man Arbeitzeiten erfasst und Schichten in einem Zeiterfassungssystem umsetzt. Deine Frage geht in das Arbeitsrecht. Ich - mit meiner Erfahrung würde sagen, das muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Bei unseren Technikern ist das im Arbeitsvertrag festgehalten.
Grüße
Hallo lieber Ratsuchender.
Ich möchte die beiden Fragen getrennt beantworten.
Muss man an seinen freien Tagen
(keine Bereitschaft) für die Firma
erreichbar sein, wenn es zum Beispiel
darum geht eine Schicht am nächsten
Tag zu übernehmen?
Von mir ein ganz klares NEIN, sofern in Deinem Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen fehlen!
(Hierzu muß ich allerdings sagen, daß mein Spezialgebiet der Arbeitsschutz ist und NICHT Arbeitsrecht! Das sind zwei Paar Schuhe.)
Bei Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdiensten sieht das natürlich anders aus, würde dann jedoch eine „Arbeits-Leistung“ darstellen, die vom Mitarbeiter im Rahmen seiner Anstellung erwartet wird.
Ansonsten kann man zwar seitens des Unternehmens viel erwarten, aber längst nicht alles „fordern“.
Kann man eventuell
sogar darauf bestehen, in solchen Fällen
nicht angerufen zu werden?
Gegen einen Anruf kann man nur „schwer etwas unternehmen“ 
Ich kann diese Frage nicht wirklich beantworten. Man könnte zum Beispiel die Rufnummer des Unternehmens „blockieren“ oder erst gar nicht abheben … was auch immer.
Ich kann hierzu nur einen Rat geben …
Wenn es wirklich gewollt ist, daß der Arbeitgeber die Information hat / bekommt: „Wenn etwas sein sollte, dann kann man auf mich nicht zählen bzw. stehe ich nicht zur Verfügung!“ kann man diese Information sicherlich hinterlegen. Ob das aber so gut ist?
Wenn der Arbeitgeber anruft, man sieht die Nummer im Display und hebt nicht ab, ist die „Information“, welche dann vermittelt wird, eben eine ganz andere!!!
„Versuchen“ kann der Arbeitgeber es ja, aber „verlangen“ kann er eben nicht, daß man tatsächlich „erreichbar“ ist, da dies einen Eingriff in die persönlichen Freiheiten darstellt.
Ich hoffe, ich konnte die Fragen hiermit beantworten.
Gruß, M.
Moin smarco82,
wo ist eigentlich Dein Problem?! Ich meine, wenn Du mir diese Frage stellst -> ich bin fit in den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz,
Arbeitsrecht ist eine andere Kiste!
Aber ich möchte Dir meine Meinung dennoch nicht vorenthalten: Nein, Du musst nicht erreichbar sein, es sei denn es gibt eine vertragliche Regelung.
Ja, Dein Arbeitgeber hat das Recht bei Dir anzurufen und Dich zu fragen ob Du in einer anderen Schicht einspringen kannst. Und Du hast natürlich das Recht darauf mit „ja“ oder „nein“ zu antworten.
Gruß
Andreas
nein - definitiv nein!!!
Gucke mal im Netz unter " mein Frei gehört mir" oder unter „Schichtplanfibel“ da ist alles erklärt, okay?
Gruß hekromre
Muss man an seinen freien Tagen (keine Bereitschaft) für die
Firma erreichbar sein, wenn es zum Beispiel darum geht eine
Schicht am nächsten Tag zu übernehmen? Kann man eventuell
sogar darauf bestehen, in solchen Fällen nicht angerufen zu
werden?
Sehr geehrter Herr Marco,
für diese Frage bin ich leider kein Fachmann. Mein Fachgebiet liegt auf dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Ihnen geht es aber um arbeitsrechtliche Aspekte.
Sorry
:
Muss man an seinen freien Tagen (keine Bereitschaft) für die
Firma erreichbar sein, wenn es zum Beispiel darum geht eine
Schicht am nächsten Tag zu übernehmen? Kann man eventuell
sogar darauf bestehen, in solchen Fällen nicht angerufen zu
werden?
Hallo,
leider kann ich ihnen dazu nichts sagen, da dies nicht ins Gebiet der Arbeitssicherheit liegt.
Grüß
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Leider bin ich nicht der Experte für diese Fragen, das sind arbeitsrechtliche und nicht arbeitsschutzrechtliche Fragen. Fragen Sie doch mal bei einer Gewerkschaft nach oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise