Inwieweit muss ein Dienstleister (Nebenjob) für seinen Auftraggeber erreichbar sein, wenn es Fehler bei der Dienstleistung gibt?
Und in welchem Zeitraum muss er diese Fehler beseitigen?
Lg
Inwieweit muss ein Dienstleister (Nebenjob) für seinen Auftraggeber erreichbar sein, wenn es Fehler bei der Dienstleistung gibt?
Und in welchem Zeitraum muss er diese Fehler beseitigen?
Lg
Inwieweit muss ein Dienstleister (Nebenjob) für seinen
Auftraggeber erreichbar sein, wenn es Fehler bei der
Dienstleistung gibt?
Und in welchem Zeitraum muss er diese Fehler beseitigen?
In dem durch AGB/Rahmenvertrag/Einzelvertrag vereinbarten Rahmen.
In dem durch AGB/Rahmenvertrag/Einzelvertrag vereinbarten
Rahmen.
Was ist, wenn es keinen Vetrag oder AGB gibt?
Hallo!
In dem durch AGB/Rahmenvertrag/Einzelvertrag vereinbarten
Rahmen.Was ist, wenn es keinen Vetrag oder AGB gibt?
Wenn es keinen Vertrag gibt, ist niemand zu irgendwas verpflichtet.
Florian
Es wird wohl einen Vertrag gegeben haben, sonst hätte der Dienstleister keine Dienstleistung ausgeführt. Auch wenn der Vertrag nur mündlich zustande kam ist er rechtswirksam. Nun kommt es darauf an ob der „Dienstleistende“ Privatperson oder Firma war - das regelt letztlich die Haftung usw. Da bin ich aber im Moment auch nicht mehr so ganz firm. Denke aber im Internet kann man da sicher irgendwo Rechtsgrundlagen finden.
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Es wird wohl einen Vertrag gegeben haben, sonst hätte der
Dienstleister keine Dienstleistung ausgeführt. Auch wenn der
Vertrag nur mündlich zustande kam ist er rechtswirksam. Nun
kommt es darauf an ob der „Dienstleistende“ Privatperson oder
Firma war - das regelt letztlich die Haftung usw. Da bin ich
aber im Moment auch nicht mehr so ganz firm. Denke aber im
Internet kann man da sicher irgendwo Rechtsgrundlagen finden.
Danke!
Und was ist, wenn nur mündlich vereinbart wurde, dass die Fehler beseitigt werden aber nicht wann?
Ich würde dem Dienstleister raten Fehler, wenn er sie verursacht hat, schnellstmöglich zu beseitigen. Schlechte Arbeit spricht sich ja auch rum… Es gibt für den Geschäftsbereich Fristen, die ich jetzt nicht im Kopf habe. Du findest die aber sicher irgendwo im Netz. Wenn nicht, dann frag nochmal und ich schau mal ob ich meine Unterlagen dazu finde.
LG