Hallo,
wir möchten gerne unser Gartengrundstück den Baubegebenheiten etwas anpassen. Garten ist sehr steil und fällt zum Nachbarn (unten) ca. 4 - 5 Meter ab. Eine Treppe wollen wir nicht zum Garten hin errichten.
Wir möchten gerne eine ca. 3 m hohe Mauer zu den beiden Nachbargrundstücken links und unten errichten. Hierzu wollte wir 3 m von den Grundstücksgrenzen wegbleiben.
Die Mauer soll von außen zu den Nachbarn hin bepflanzt werden. Ist eine so hohe Mauer überhaupt zulässig? Braucht man eine Baugenehmigung?
Hallo,
die Antwort bezüglich der einzuhaltenden Grenzabstände und Höhen steht zum einen im Nachbarschaftsgesetz deines Bundeslandes und die Antwort, ob eine Genehmigungsfreistellung gegeben ist, steht in der Bauordnung deines Bundeslandes.
Gruß
smalbop
In Hessen ist eine Mauer bis 1,50m Höhe ohne Baugenehmigung möglich.
Udo Becker