Liebe Kenner und Wissende,
angenommen, ein Gaslieferant hätte, was in der Realität kaum denkbar ist, seinen Kunden zu Unrecht die Gaspreise erhöht und wäre vom BGH diesbezüglich „vergattert“ worden.
Weiter angenommen, ein Opfer dieser Betrügerei, welches inzwischen den Gaslieferanten (aus nachvollziehbaren Gründen) gewechselt hat, möchte seine zuviel gezahlten Kosten zumindest anteilig zurück haben und wendet sich an besagten Gaslieferanten, mit einer diesbezüglichen Bitte und erhielte ein Schreiben mit sinngemäß folgendem Inhalt:
„. . . Die Sonderzahlung (also im Klartext „teilweise Erstattung der zu Unrecht zu viel kassierten Gaskosten“) erhalten alle Erdgaskunden, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung am 01. April 2008 oder 01. August 2008 einen Norm-Sondervertrag mit der vom BGH beanstandeten Preisanpassungsklausel hatten. (Trifft auf diesen Kunden zu). Darüber hinaus richtet sich die Zahlung nur an Kunden, die am 01.Okt. 2010 auch noch Kunden dieses Anbieters sind.“
„Da Sie auf eigenen Wunsch mittlerweile nicht mehr von uns mit Erdgas beliefert werden, erhalten Sie leider keine Sonderzahlung.“
Für mich klingt das, als würde man das Opfer einer Straftat dafür bestrafen, dass es sich seinem Peiniger entzogen hätte.
Was würde man dem „Ex-Kunden“ in vorstehendem hypothetischen Fall raten?
Vielen Dank im voraus!