Ersatz bei Privatverkauf?

Hallo,

wie sieht es eigentlich damit aus, wenn jemand als Privatperson einen Neuen Artikel den er nicht mehr möchte als Privatverkauf verkauft?
Muß der Verkäufer dann bei evt. Verlust der Post einen Ersatz liefern? Auch wenn dieser unversichert ist?

Pegasus

Hallo,

Muß der Verkäufer dann bei evt. Verlust der Post einen Ersatz
liefern? Auch wenn dieser unversichert ist?

Prinzipiell geht beim Handel zwischen Privatleuten die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware bei der Post abgegeben hat. Allerdings muß der Verkäufer im Zweifelsfall auch beweisen können, daß er die Ware tatsächlich losgeschickt hat.

viele Grüße,

Ralf