Hallo,
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
zunächst ist die entscheidende Frage ob die Tür von Anfang an
so eingebaut war - vermutlich ja.
Dann wurde sie als Okay befunden und kann daher jetzt keinen
Mangel mehr darstellen.
Okay, verstanden.
Der versuchte Einbruch ist Risiko des Mieters, somit er bzw.
seine Versicherung in der Haftung.
Demnach sehe ich die SB auch bei dem Mieter.
Hm, okay…?! Aber hier:
/t/wer-zahlt-wohnungstuer/2134229
und hier
/t/einbruch-wer-zahlt-tuer/3009581
ist man da anderer Meinung. Wer hat nun Recht? Muss der VM oder der M
bei einem Einbruch/-versuch die Tür zahlen?
Wenn nun eine neue, sicherere und bessere, Tür eingbeaut wird,
so würde das unter Schönheitsreparatur fallen, was wiederum
10% per anno auf die Miete Umlagefähig wäre und eine
Mieterhöhung bedeuten würde.
Mieterhöhung? Dh, dass der Vermieter eine bessere Tür für
umsonst bekommt und er dadurch auch noch die Miete erhöhen kann???
Vielen Dank und viele Grüße,
WishfulThinking