Einbruch-wer zahlt Tür?

Hallo liebe Rechtsexperten!
Angenommen, in einem Mietshaus wird in eine Wohnung eingebrochen. Wer zahlt die Reparatur der Wohnungstür - der Mieter oder der Vermieter? Würde eine Hausratversicherung (Mieter hat keine) dies zahlen? Wenn der Mieter seine Wohnungstür mit einem zusätzlichen Riegel/Schloss sichern möchte: Ist das seine eigene Sache oder würde ein Vermieter das ggf. übernehmen (gibt es eine rechtliche Grundlage oder lediglich Kulanz?).
Vielen Dank und viele Grüße!
kathi

Hallo,

zuerst einmal muss Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Die Kosten der Türe muss der VM tragen.

Grüsse Günter

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Hallo!

Zumindest meine Hausratversicherung zahlt auch Einbruchschäden, wenn für den Einbruch ein Verschulden des Mieters ausgeschlossen werden kann ( Fenster auf Kipp gelassen zum Beispiel ). Da kommt es aber sicherlich auf die einzelne Versicherung an.

Tara

Hallo,

Zumindest meine Hausratversicherung zahlt auch
Einbruchschäden, wenn für den Einbruch ein Verschulden des
Mieters ausgeschlossen werden kann ( Fenster auf Kipp gelassen
zum Beispiel ).

wie der Name schon sagt, zahlt die Versicherung den eigenen Hausrat zB im Falle von Brand, Einbruch, Wasserschaden (je nach Versicherungsumfang).

Da die Wohnungstür zur Wohnung und nicht zum Hausrat, wird diese auch nicht bezahlt. Die Wohnungstür ist Eigentum des VM und dieser muss sie bezahlen. Möglicherweise kann er den Schaden ja bei seiner Gebäudeversicherung erfolgreich einreichen.

Gruß, Niels