Hallo,
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
zunächst ist die entscheidende Frage ob die Tür von Anfang an
so eingebaut war - vermutlich ja.
Dann wurde sie als Okay befunden und kann daher jetzt keinen
Mangel mehr darstellen.Okay, verstanden.
Der versuchte Einbruch ist Risiko des Mieters, somit er bzw.
seine Versicherung in der Haftung.
Demnach sehe ich die SB auch bei dem Mieter.Hm, okay…?! Aber hier:
/t/wer-zahlt-wohnungstuer/2134229und hier
/t/einbruch-wer-zahlt-tuer/3009581
ist man da anderer Meinung. Wer hat nun Recht? Muss der VM
oder der M
bei einem Einbruch/-versuch die Tür zahlen?
Es gibt dazu zwei Urteile, die ich kenne.
Leider ist es ja so das sich Gerichte selbst ja widersprechen können. Demnach ist es noch lange keine Garantie sich auf ein Urteil zu berufen, das mal vor drei Jahren so beschlossen hatte.
Sieht man ja in dem Fall.
Frage zwei Anwälte und du hörst drei Antworten…
Wenn nun eine neue, sicherere und bessere, Tür eingbeaut wird,
so würde das unter Schönheitsreparatur fallen, was wiederum
10% per anno auf die Miete Umlagefähig wäre und eine
Mieterhöhung bedeuten würde.Mieterhöhung? Dh, dass der Vermieter eine bessere Tür für
umsonst bekommt und er dadurch auch noch die Miete erhöhen
kann???
Nein, nicht wenn Du es selbst bzw. über die Haftpflicht regelst, denn der VM ist über die Höhe der Kosten nachweispflichtig. Und in dem Fall wäre es kostenneutral für ihn.
Theoretisch könnte er die 150 EUR SB übernhemen, und darauf eine Mieterhöhung verlangen - das wäre Möglich weil eine Verbesserung der Wohnung duch die Tür enstanden ist, und er Kosten hatte, die umlagefähig sind.
Ich weiss nicht wie das Verhälnis ist, aber sinvoll ist es wenn man versucht im Guten eine Klärung herbeizuführen.
Vielen Dank und viele Grüße,
WishfulThinking
Grüße