Ersatz für laptop ladegerät

hallo
das ladegerät meines laptops ist vor kurzem kaputt gegangen. wenn die garantie es nicht übernimmt werd ich mir wohl ein neues mit den gleichen werten kaufen müssen. aber so lang würd ich das ladegerät von meinem anderem laptop benutzen . mein altes hatte 19V 4,75A und das neue hat 20V 4,5A und beide haben den gleichen stecker mit gleicher polung. könnte es dabei kaputt gehen?

Moien

mein
altes hatte 19V 4,75A und das neue hat 20V 4,5A und beide
haben den gleichen stecker mit gleicher polung. könnte es
dabei kaputt gehen?

Ja. Die Spannungsregler werden (dank Kostendruck, Geiz-ist-geil & Co) zwischen sehr eng ausgelegt und ein 20V NT kann ein 19V Laptop töten.

cu

danke. die im laden haben mir gesagt das die garantie für ladegeräte 6monate dauert, leider ist es 1jahr her das ich das laptop gekauft hab. ich hab vor ein universal netzteil zu kaufen da ich es dann auch im auto benutzen kann und es billiger als das orginal ist(dieses hier z.b. http://cgi.ebay.de/Laptop-Universal-Netzteil-15-26V-…) ich hab gehört das die ausgangsspannung bei universellen netzteilen nicht immer genau ist. soll ich mir doch noch ein orginales netzteil kaufen?

Hallo,
du hast eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Juristisch hat das mit der Garantie, einer freiwilligen Zusatzleistung deines Verkäufers, nichts zu tun.
Nur beim Kauf von Gebrauchtwaren kann die Gewährleistungsfrist auf maximal 1 Jahr reduziert werden. Nach 6 Monaten hast du allerdings die Beweispflicht, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, was natürlich schwierig ist. Ich würde daher den Händler nochmals auf seine gesetzliche Verpflichtung hinweisen. Vielleicht kannst du ja beweisen, dass auffällig viele Netzeile kaputt gehen, und damit offensichtlich ein Mangel vorliegt.

Nach meiner Einschätzung kannst du auch das 20V-Netzteil verwenden, das liegt sicherlich noch im Toleranzbereich. Hama bietet z.B. ein Netzteil mit *einer* Ausgangsspannung für Notebooks zwischen 19 und 20 V an.
Es gibt Universalnetzgeräte, die kann man auf 0,5 V genau einstellen. Entscheidend ist, dass ihr Nennstrom (maximale Stromabgabe) größer oder gleich dem Nennstrom des Originalnetzgerätes ist. Überdimensionierte Netzteile sind in der Regel robuster.

Grüße Culles

Hallo,

daher den Händler nochmals auf seine gesetzliche Verpflichtung
hinweisen. Vielleicht kannst du ja beweisen, dass auffällig
viele Netzeile kaputt gehen, und damit offensichtlich ein
Mangel vorliegt.

auf welche Verpflichtung? Er hat die Sachen mangelfrei zu übergeben. Das ist hier wohl unstrittig der Fall. Auch wenn auffällig viele Netzteile kaputt gehen, belegt das nicht, dass alle bei Übergabe schon mangelhaft waren. Bestenfalls, dass die Teile eben nur ein Jahr halten. Der Gesetzgeber regelt aber nicht, dass etwas „eine bestimmte Zeit halten muss“.

Gruß

S.J.

Hallo,

laptop gekauft hab. ich hab vor ein universal netzteil zu
kaufen da ich es dann auch im auto benutzen kann und es
billiger als das orginal ist

also man kann diese Universalteile nehmen, ich würde aber eher davon abraten. Die Dinger haben kaum Leistungsreserven, sind deutlich größer als die Originale, werden meist deutlich wärmer und haben teilweise sogar Lüfter eingebaut (angenehmes Geräusch!). Zudem ist das ganze mit den Adapter eher eine wakelige Angelegenheit. Für den stationären Einsatz evtl. brauchbar, sonst eher nicht. Ich habe in der Firma ein Uni-Netzteil um Geräte zu testen, die ohne Netzteil auf meinen Tisch kommen. Dafür ist es okay aber dauerhaft möchte ich mir das nicht antun.

Gruß

S.J.

Hallo,
der Händler hat die Vepflichtung, die gesetzliche Gewährleistung zu beachten. Wenn ein Netzteil im Regelfall nur ein Jahr durchhält, ist das durchaus ein Indiz, dass es eben nicht mangelfrei übergeben wurde. Es scheint wohl für den Dauerbetrieb nicht geeignet zu sein, was leider bei Netzgeräten im Allgemeinen sehr häufig vorkommt. Es gibt wohl auch keine vereinbarten Nutzungsbeschränkungen, wie z.B. dass das Netzteil täglich nur für 2 Stunden benutzt werden darf.
Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass ein Produkt zwei Jahren halten soll, bzw. dass der Händler zwei Jahre für ein mangelfreies Produkt einzustehen hat. Wenn das Netzteil nicht für den Betrieb über einen Zeitraum von zwei Jahren geeignet ist, muss der Händler nachbessern. Problematisch ist eben die Nachweispflicht des Mangels durch den Kunden nach 6 Monaten.

Grüße Culles

Unsinn
Hallo,

Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass ein Produkt zwei
Jahren halten soll, bzw. dass der Händler zwei Jahre für ein
mangelfreies Produkt einzustehen hat. Wenn das Netzteil nicht
für den Betrieb über einen Zeitraum von zwei Jahren geeignet
ist, muss der Händler nachbessern. Problematisch ist eben die
Nachweispflicht des Mangels durch den Kunden nach 6 Monaten.

es entbehrt schlichtweg jeder Grundlage, was du hier schreibst. Klick dich einfach in das Brett „allgemeine Rechtsfragen“, dort wird diese Thematik nahezu täglich diskutiert.

Ein Blick in das BGB und die einschlägige Literatur ist ebenfalls ganz hilfreich. Ansonsten würde ich den Ball mal gehörig flach halten, wenn ich von bestimmten Sachen einfach keine Ahnung habe.

Gruß

S.J.

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