Hallo,
ist ein Monitor ein GWG und kann somit bei einem Preis von z. B. 109,- Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden?
Oder muss man berücksichtigen, dass er nicht ohne PC nutzbar ist und somit über drei Jahre abzuschreiben ist? (Weil GWG nun dann vorliegt, wenn selbständig nutzbar)
Wenn es ein Ersatzmonitor ist (wegen Defekt alter Monitor), dann könnte man ihn doch als Insatndsetzung betrachten und voll abschreiben?