Hallo,
wenn ich in meinem Kombi Ladung habe, die hinten nur etwas
herausragt, darf ich das trotzdem nicht, wenn die Klappe so
hoch steht, dass man das Nummernschild aus rückwärtiger Sicht
nicht mehr sieht.
Dann ist das so. Kann Dir niemand verbieten.
Darf ich es, wenn ich ein selbstgemaltes Pappschild an die
Transportware hänge, und dann bei Tageslicht eine nur kurze
Strecke zurücklege?
Wäre mir neu, daß man für derlei Fahrten sich extra ein Nummernschild machen lassen muß. Käme mir in 100 Jahren nicht in die Tüte. Wenn die Heckklappe vom Bauladen bis nach Hause offen ist, dann ist das so.
Anders ist das, wenn man einen Heckträger (für Fahrräder etc.) montiert und DAUERHAFT das Kennzeichen unlesbar ist.
Ebenso brauche ich ja bei einem kurzzeitig dauernden Ab schleppvorgang keine Schleppgenehmigung
MfG