Ersatz Reiserücktrittskosten nach Arbeitsunfall

Hallo zusammen,

folgender Fall: Ein Arbeitnehmer verletzt sich bei einem Arbeitsunfall an einer Maschine. Er kann deshalb eine von ihm schon zuvor geplante Urlaubsreise, die in der Folgewoche beginnen sollte, nicht antreten. Der Vermieter verlangt ein (angemessenes) Stornierungsentgelt, weil er das Quartier kurzfristig nicht mehr vermieten kann.

Nun zahlt die BG ja keinen Schadensersatz, gilt das auch für die Stornierungskosten? Kann der Arbeitnehmer den Ersatz dieser Kosten vom Arbeitgeber verlangen (der Unfall war allenfalls fahrlässig)?

Danke für die Antwort.

Hallo,

Kann der Arbeitnehmer den Ersatz
dieser Kosten vom Arbeitgeber verlangen (der Unfall war
allenfalls fahrlässig)?

Insofern die Maschine okay war und der AG auch sonst keine Schuld am Unfall hat: Nein.

MfG