Ersatz von Aufwendungen / Fahrtkosten

Hallo zusammen!

ich habe erfahren das nach § 670 BGB LEIHARBEITNEHMER Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen wie Fahrtko0sten u.a. haben.

wenn eine Leasingfirma Fahrtkosten zur Arbeit nicht übernehmen will,
z.Bsp. gefahrene km mit dem Auto oder Monats-Busfahrkarte; wie kann ein Leiharbeitnehmer in diesem Fall ohne Rechtsanwalt vorgehen?

wer hat da evtl. Erfahrung oder einen Tipp?

Vielen Dank!

PS wird beid er Fahrkostenabrechnung die gefahrenen km hin und zurück aufgeschrieben, und wieviel cent pro km ?

Hi!

http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3900.htm

LG
Guido