Hallo zusammen,
ich habe eine sehr spezielle Frage:
Angenommen, jemand wird gezwungen vor einem Notar zu erscheinen (Erbangelegenheit, spielt hier aber keine Rolle), ohne selber einen Nutzen davon zu haben:
Kann der Betroffene für den entstehenden Zeitaufwand und die Fahrtkosten zum Notariat Kostenübernahme von der anderen Partei verlangen ?
Falls ja, welcher maximale Stundensatz und welcher maximale Kilometersatz wären noch im rechtlichen Rahmen ?
Viele Grüße und vielen Dank,
kaetzle