Jemand kauft für sein Wasserbett zwei neue Wasserkerne bei einem Onlinehändler. Der Hersteller bietet neben der gesetzlichen Gewährleistung sagen wir mal 4 Jahre Herstellergarantie.
20 Monate nach Lieferung ist nun eine Schweissnaht eines Wasserkerns defekt wodurch dieser Kern unbrauchbar ist und vom Verkäufer ersetzt wird.
Um den defekten Kern austauschen und zurück schicken zu können, muss er aber leer gepumpt werden. Dazu benötigt man eine Pumpe welche in einem lokalen Werkzeugverleih gegen Gebühr erhältlich ist.
Gibt es nun für den Verkäufer eine Pflicht wonach er für die Nebenkosten (Porto für die Rücksendung sowie für die Leihkosten etc.) aufkommen muss?
Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz seitens des Verkäufers sollten wir an dieser Stelle als Ursache für den Mangel ausschliessen.
In aller Regel wird der Wasserkern ersetzt - kostenlos. Sofern es sich um einen guten Anbieter handelt übernimmt er auch die Rücksendekosten und liefert auch kostenlos
Ersatz. Eine Pumpe für das entleeren des Wasserkerns wird nicht benötigt, dies kann
auch auf andere Art erfolgen, sodaß diese Position nicht erstattungsfähig ist. Des
Weiteren ist dieser Wasserkern auf Grund der Undichtigkeit sowieso schon leer !!
generell besteht eine gesetzl. Gewährleistungspflicht des VK über 12 Monate. Kosten für Versand trägt bei Onlinegeschäften i.d.R. bis zu einem Warenwert von € 40,00 der Käufer - darüber dann der VK.
Darüber hinaus reichende Gewährleistung o. Garantie sind freiwillig seitens des VK. Die in den Garantiebestimmungen aufgeführten Bedingungen sind in so einem Fall bindend. Sofern eine Vergütung von Nebenkosten ausgeschlossen ist, bleibst du wohl auf diesen Kosten sitzen - ein kulanter VK ist jedoch oftmals dazu bereit, diese Kosten zumindest teilw. zu erstatten, angesichts der Werbung mit 4 Jahren Garantie.
Richtig, Fahrlässigkeit oder schlimmeres kann ausgeschlossen werden - es ist ein schlichter Materialmangel (Sachmangel).
Ich beantworte eigentlich nur Fragen zu NK fürs wohnen. Die Entleerung geht auch ohne Pumpe (mit Schlauch und per Mund ansaugen, so mache ich das und das Wasser auf den Balkon). Die Kosten für Versand darf (muss) der Händler/Hersteller tragen!
generell besteht eine gesetzl. Gewährleistungspflicht des
VK über 12 Monate. Kosten für Versand trägt bei
Onlinegeschäften i.d.R. bis zu einem Warenwert von € 40,00 der
Käufer - darüber dann der VK.
gar keine Antwort ist hilfreicher als eine falsche. Deine ist falsch.
Da seit dem Kauf 20Monate vergangen sind, wird es mit der Sachmangelhaftung schwierig - der Käufer müsste beweisen, dass der mangel bereits beim Kauf vorlag.
Und was die Garantiebedingungen beinhalten, weiß nur der Käufer alleine - also wird das ohne weitere Informationen nichts mit der Antwort auf die Frage nach den Nebenkosten.
Reine Spekulation: man benötigt keine Pumpe, also wird sie schon allein deshalb nicht von den garantiebedingungen erfasst sein.
Im Falle einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nachbesserung) durch den Verkäufer im Sinne des § 439 BGB hat der Verkäufer gem. § 439 Abs. 2 BGB auch die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann auch die Kosten für die Pumpe umfassen, sofern das im konkreten Fall tatsächlich erforderlich war. Natürlich ist es erforderlich das Wasser aus dem Kern zu bekommen, ob dafür unbedingt eine Pumpe erforderlich ist, lässt sich nur an den Umständen des Einzefalles klären.
Grundsätzlich sind aber die für die erforderlichen Aufwendungen für die Nachbesserung vom Verkäufer zu tragen und damit auch erstattungsfähig.
Im Falle einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
(Nachbesserung) durch den Verkäufer im Sinne des § 439 BGB hat
der Verkäufer gem. § 439 Abs. 2 BGB auch die dafür
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Prima. Aber wenn Du beachtet hättest, dass es hier gar nicht um Rechte aus der Sachmangelhaftung sondern um eine Garantie geht, hättest Du vielleicht doch die Finger still gehalten.