Ersatzanspruch w. Schlüsselverlust im Krankheitsfa

Hallo an alle Leser,

ich habe eine aktuelle Frage. Folgende Situation liegt
vor:

Ein Arbeitnehmer hat einen Firmenschlüssel zu einem Versorgungsraum, nur von außen zugänglich, ohne weitere
Tür zum Gebäudeinnern.
Der Arbeitnehmer erkrankt ab dem 12.Sept.11 f.unbestimmt.
Der Arbeitgeber kündig d. Arbeitsverhältn. am 29.11.11
zum 31.12.11.
Der Arbeitgeber will am 27.01.12 den Schlüssel zurück.
Der Schlüssel befand sicvh zuletzt wie immer in einer Arbeitsmontur im Betrieb.
Der Arbeitgeber findet ihn nicht und fordert Schadensersatz. (15,-EUR)
Meine Frage:
Kann der Arbeitgeber einen Ersatz verlangen,denn
keine grobe Fahrlässigkeit
keine Schlüsselrelevance
keinen Vorsatz
unverschuldet u. unbestimmt relativ schwer erkrankt
Ersatzanspruch nach dem Ausscheiden (Kündigung)
etc. vorliegt.
In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich

Gruß
r. joost

Tut mir leid, das kommt sehr auf die Bedingungen an, die hier nicht erschöpfend geklärt werden können. Bitte an einen Anwalt wenden.