Ersatzansprüche an Fahrschule

Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgende -fiktive- Frage an Euch:

XY Schreibt sich in einen Intensivlehrgang (In 7 Tagen zum Führerschein) zum Führerscheinerwerb Klasse B ein.
XY gibt von vorneherein an, den Führerschein auf einem Automatik-Fahrzeug machen zu wollen, da dies besonders auch aus gesundheitlichen Gründen ratsamer ist.

Die Fahrschule gibt an, dass ein Automatik-Fahrzeug verfügbar ist, doch rät sie dem Führerscheinanwärter, zunächst probeweise einen Schaltwagen zu fahren. Nach kurzer Zeit stellt XY fest, dass er definitiv nur Automatik fahren möchte.

Zwischenzeitlich wurde der theoretische Unterricht beendet, doch XY kommt mit dem praktischen Teil nicht weiter, da die Fahrschule auf einmal doch nicht über ein Automatik-Fahrzeug verfügt und ein solches über eine Autovermietung erst in 2 Monaten zu bekommen sei (gelogen!).
Es liegt auf der Hand, dass die Fahrschule nur die Kosten für einen Fahrschul-Mietwagen scheut und XY daher weiter zum Unterricht auf einem manuellen Fahrzeug drängen will.

Nach sechs Wochen und der definitiven Aufforderung zur Vertragserfüllung kann die Fahrschule doch einen „Automatik“ organisieren und gibt zu, dass die Aussage dass die Wartezeit 2 Monate beträgt gelogen war.

Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungstagen mit bis zu neun Stunden pro Tag durchgezogen.

Schließlich steht ein Termin zur praktischen Prüfung, welchen die Fahrschule jedoch eine Stunde vor der eigentlichen Prüfung (XY war bereits auf dem Weg) absagt.

Als Begründung wird angegeben, dass der Chef der Fahrschule vergessen habe, das Auto beim Autoverleih zu bestellen, aber man würde XY den ausgefallenen Termin aus Kulanz nicht berechnen (idiotie)…

Auf weitere Nachfrage über eine Beschleunigung des Termins zur nächsten Fahrprüfung gibt der zuständige Fahrlehrer an, dass eine Beschleunigung bei persönlichem Vorsprechen des Fahrlehrers beim Tüv zwar möglich sei, doch dass er hierzu keine Zeit habe und XY daher voraussichtlich 10 Tage bis zum nächsten Termin warten muss.

Meine Frage:

Ist es möglich, bei dieser Verkettung von Schlampigkeiten die Fahrschule in Regress zu nehmen? Beispielsweise Verdienstausfall (die Prüfung war immerhin fest eingeplant, so dass XY sich freinehmen musste). Oder Minderung des vereinbarten Pauschalpreises?
Erschwerend dürfte hinzukommen, dass die Fahrschule für ihren Intensivlehrgang, der seinen Namen nicht verdient, den festen Zeitrahmen von 7 Tagen angibt. Somit sollte man der Fahrschule doch durchaus eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, da bei einem Intensivlehrgang die Termine und Fahrzeugreservierungen aufgrund des engen Zeitrahmens besonders gründlich planen müsste.

Ich wäre über Eure Ansichten und Ratschläge dankbar!

Viele Grüße

OT
Hallo,

XY gibt von vorneherein an, den Führerschein auf einem
Automatik-Fahrzeug machen zu wollen, da dies besonders auch
aus gesundheitlichen Gründen ratsamer ist.

ich bin entsetzt! Was hab ich da verpasst? Bitte um Mitteilung, welche gesundheitlichen Schäden durch das Fahren eines Schaltwagens entstehen!

Gruß
Nita

Hallo!

ich bin entsetzt! Was hab ich da verpasst? Bitte um
Mitteilung, welche gesundheitlichen Schäden durch das Fahren
eines Schaltwagens entstehen!

Wo steht da etwas von „entstehen“? Aber es gibt natürlich diverse gesundheitliche Probleme, bei denen das Fahren eines Automatiks ratsam ist - zum Beispiel bei einer dauerhaften Verletzung des linken Knies oder auch der rechten Schulter. Also kann man sehr wohl aus gesundheitlichen Gründen lieber einen Automatik fahren.

Gruß,
Max

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ich bin entsetzt! Was hab ich da verpasst? Bitte um
Mitteilung, welche gesundheitlichen Schäden durch das Fahren
eines Schaltwagens entstehen!

es fällt mir schwer festzustelen ob das ernst gemeint ist oder einfach dümmlicher sarkasmus… tatsache ist, dass es nicht um das entstehen von gesundheitlichen schäden ging, sondern wohl um den gesundheitlichen zustand des fahrschülers (dieser sachverhalt ist meiner meinung nach eigentlich klar aus dem text zu entnehmen wenn man sich die mühe macht ihn komplett zu lesen und dabei auch das gehirn einzuschalten).

aber zum thema: ich denke mal, dass zu beginn des intersivkurses ein ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde in dem fahrzeugtyp (bzw. führerscheinklasse) und kursdauer etc. geregelt wurden, also die beiderseits zu erbringenden leistungen. wenn eine seite (durch eigenes verschulden bzw. unfähigkeit) seinen teil des vertrags nicht einhalten kann, dann kann diese seite wohl auch nicht die vollen leistungen der gegenseite verlangen.
ich würde aber empfehlen in diesem fall, je nach dem wie hoch der schaden für den fahrschüler war (verdienstausfall, eventuelle einnahmeausfälle durch zeitliche verzögerung des führerscheinerwerbs …) über eine beratungssunde beim anwalt nachzudenken. dieser sollte die rechtslage besser erkennen und fachlich beraten können.

mfg
hh

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Hallo,

zunächst freue ich mich zwar grundsätzlich über eingehende Antworten.
Doch die hier hinterlassene zeugt davon, dass du deine Antwort auf meine in einem ganz anderen Zusammenhang gestellte Frage völlig unreflektiert verfasst hast.

Es geht, wie es auch aus den Antworten auf deinen Kommentar zu ersehen ist, nicht um das Entstehen einer Krankheit sondern um eine bereits bestehende Erkrankung.

So gibt es durchaus einige Erkrankungen, bei denen ein Automatik dem Schaltwagen vorzuziehen ist.

In dem von mir geschilderten Fall handelt es sich um eine chronische Erkrankung des linken Knies.

Auch andere Erkrankungen am Fuß, an der Hüfte, an der Schulter oder schlimmstenfalls sogar Amputationen können für ein Automatik-Fahrzeug sprechen.