Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgende -fiktive- Frage an Euch:
XY Schreibt sich in einen Intensivlehrgang (In 7 Tagen zum Führerschein) zum Führerscheinerwerb Klasse B ein.
XY gibt von vorneherein an, den Führerschein auf einem Automatik-Fahrzeug machen zu wollen, da dies besonders auch aus gesundheitlichen Gründen ratsamer ist.
Die Fahrschule gibt an, dass ein Automatik-Fahrzeug verfügbar ist, doch rät sie dem Führerscheinanwärter, zunächst probeweise einen Schaltwagen zu fahren. Nach kurzer Zeit stellt XY fest, dass er definitiv nur Automatik fahren möchte.
Zwischenzeitlich wurde der theoretische Unterricht beendet, doch XY kommt mit dem praktischen Teil nicht weiter, da die Fahrschule auf einmal doch nicht über ein Automatik-Fahrzeug verfügt und ein solches über eine Autovermietung erst in 2 Monaten zu bekommen sei (gelogen!).
Es liegt auf der Hand, dass die Fahrschule nur die Kosten für einen Fahrschul-Mietwagen scheut und XY daher weiter zum Unterricht auf einem manuellen Fahrzeug drängen will.
Nach sechs Wochen und der definitiven Aufforderung zur Vertragserfüllung kann die Fahrschule doch einen „Automatik“ organisieren und gibt zu, dass die Aussage dass die Wartezeit 2 Monate beträgt gelogen war.
Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungstagen mit bis zu neun Stunden pro Tag durchgezogen.
Schließlich steht ein Termin zur praktischen Prüfung, welchen die Fahrschule jedoch eine Stunde vor der eigentlichen Prüfung (XY war bereits auf dem Weg) absagt.
Als Begründung wird angegeben, dass der Chef der Fahrschule vergessen habe, das Auto beim Autoverleih zu bestellen, aber man würde XY den ausgefallenen Termin aus Kulanz nicht berechnen (idiotie)…
Auf weitere Nachfrage über eine Beschleunigung des Termins zur nächsten Fahrprüfung gibt der zuständige Fahrlehrer an, dass eine Beschleunigung bei persönlichem Vorsprechen des Fahrlehrers beim Tüv zwar möglich sei, doch dass er hierzu keine Zeit habe und XY daher voraussichtlich 10 Tage bis zum nächsten Termin warten muss.
Meine Frage:
Ist es möglich, bei dieser Verkettung von Schlampigkeiten die Fahrschule in Regress zu nehmen? Beispielsweise Verdienstausfall (die Prüfung war immerhin fest eingeplant, so dass XY sich freinehmen musste). Oder Minderung des vereinbarten Pauschalpreises?
Erschwerend dürfte hinzukommen, dass die Fahrschule für ihren Intensivlehrgang, der seinen Namen nicht verdient, den festen Zeitrahmen von 7 Tagen angibt. Somit sollte man der Fahrschule doch durchaus eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, da bei einem Intensivlehrgang die Termine und Fahrzeugreservierungen aufgrund des engen Zeitrahmens besonders gründlich planen müsste.
Ich wäre über Eure Ansichten und Ratschläge dankbar!
Viele Grüße