Howdy,
Zitat:
Ersatzansprüche des Vermieter wegen Verschlechterung der Sache oder Veränderung verjähren in 6 Monaten (Ausnahme beachten - siehe weiter unter). Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter freien Zugang zu dem Mietobjekt erhält um die Wohnung untersuchen zu können
Sei eine Wohnung am 5. Dezember derartig übergeben worden.
Wann enden die Ansprüche des Vermieters,
- am 5. Mai des folgenden Jahres
- oder am 31.Mai
- oder an einem anderen Termin?
Gruss
E.