Ersatzansprüche Haftpflichtversicherungsfall

Hallo,

in einer Schadensmeldung für einen Haftpflichtversicherungsfall wird gefragt, ob Ersatzansprüche (von wem und in welcher Höhe) gestellt wurden.
Wie ist das zu verstehen? Ist ein Ersatzanspruch eine Geldzahlung seitens der Versicherung an den Geschädigten (anstatt das eine Reparatur vorgenommen wird)?
Wer kann einen Ersatzanspruch stellen?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!

Hallo,

ein Geschädigter hat einen Anspruch auf Ersatz des Schadens ( = Ersatzanspruch) gegen den Schädiger. Bei Kfz-Schäden besteht sogar ein Direktanspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Gruß Woko

Hallo,
also muss die Frage, ob Ersatzansprüche gestellt wurden doch immer mit ja beantwortet werden, wenn der Geschädigte eine Reparatur verlangt, oder?

also muss die Frage, ob Ersatzansprüche gestellt wurden doch
immer mit ja beantwortet werden,

Ja.

wenn der Geschädigte eine Reparatur verlangt, oder?

Der Geschädigte kann keine „Reparatur verlangen“. Schadensersazz wird in Geld geleistet, d.h. der Geschädigte muß sich selber um die Reparatur kümmern und bekommt die Kosten erstattet.

Ok, vielen Dank für die Antworten!

So ganz verstanden habe ich die Frage nach dem Ersatzanspruch zwar nicht, da ich doch gar keine Schadensmeldung aufgeben würde, wenn der Schaden nicht repariert werden soll, aber naja.

Danke nochmal!