Ersatzartikel wird nicht geliefert (2Monate)

Brauche euren Rat !

Folgendes ist passiert…

Am 07.04 ersteigerte ich eine neue Gartengarnitur (300€). Der Verkäufer macht das nicht zum ersten mal, er hat einen gut laufenden Online Shop.

Am 18.04 habe ich den Artikel erhalten. Meine Freundin hat das Paket angenommen, hat aber nicht kontrolliert ob alles in Ordnung daran ist.
Natürlich waren die Glasplatten kaputt… Habe mich sofort beim Verkäufer gemeldet, dieser teilte mir mit, ich solle Fotos machen und sie ihm zusenden wegen seiner Versicherung.

Gemacht getan,
Nach einigen VIELEN Emails bin ich mit dem Verkäufer zum Entschluss gekommen, dass er mir Ersatzglasplatten zukommen lässt.

Mir wurde mitgeteilt, dass die Lieferung des Ersatzartikels 5-10 Werktage dauernd würde.

Soooo wir haben den 17.06 und ich habe immer noch keine Ware… außer ein Paar Emails habe ich nichts…

Ich weiß nicht mehr weiter… Über Ebay kann ich das Problem nicht mehr klären Frist ist dafür abgelaufen – Verbindliche Termine habe ich dem Verkäufer schon 4 mal aufgedrückt – Rechtliche Schritte habe ich schon angedroht.
Einen Preisnachlass von 10€ hat er mir angeboten…. (Dazu fällt mir nix ein)

Könnt ihr mir helfen?

Gruß Florian

Hallo,

Natürlich waren die Glasplatten kaputt… Habe mich sofort beim
Verkäufer gemeldet, dieser teilte mir mit, ich solle Fotos
machen und sie ihm zusenden wegen seiner Versicherung.

Theoretisch gibt es bei Paketen eine Transportversicherung. Ich weiß aber, dass die für Spiegel definitiv nicht gilt, da zu bruchempfindlich und ich kann mir gut vorstellen, dass sie für sonstige Glasplatten auch nicht gilt. Außerdem ist sowieso immer der Verkäufer dafür zuständig, eine angemessene Verpackung zu stellen, die die Transportstrapazen übersteht.

Über Ebay kann ich das Problem
nicht mehr klären Frist ist dafür abgelaufen

Für nächstes Mal behält man dann sicher im Kopf im Problemfall keinesfalls die 6 Wochen Meldefrist verstreichen zu lassen. Die Bewertungsfrist beträgt übrigens auch 60 Tage. Ich weiß nicht, ob du die Gelegenheit noch nutzen willst / kannst den Verkäufer negativ zu bewerten.

Verbindliche
Termine habe ich dem Verkäufer schon 4 mal aufgedrückt –
Rechtliche Schritte habe ich schon angedroht.

Es bleibt dir jetzt nur deine Drohungen wahr zu machen und wirklich den Rechtsweg einzuschreiten. Du bist ganz klar im Recht, du kannst dem Verkäufer noch ein letztes Mal sagen, dass dies seine letzte Gelegenheit ist nur den Bruch-Schaden zu tragen, danach müsse er dann den Schaden und die Anwaltskosten erstatten.

Du kannst dir überlegen was du willst

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#.C3…
_"Übersicht der Mängelrechte [Bearbeiten]

Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:

im Kaufrecht:
(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 441 BGB),
Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)"_

Ich vermute mal, dass dem Verkäufer die Ersatzexemplare ausgegangen sind. Und die angebotene Minderung ist für einen nutzlosen Tisch ohne Platte natürlich viel zu niedrig.
Willst du weiterhin auf Lieferung bestehen oder evtl. nach all dem Hick Hack nach vergeblichem Warten auf Nacherfüllung vom Kauf zurück treten oder anderweitig eine Glasplatte kaufen (ich glaube man kann so was auch passend zuschneiden lassen) und dem Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen. Letzteres und falls der Verkäufer die Kosten nicht erstattet gerichtlicher Mahnbescheid bekämst du sogar ohne Anwalt hin.

Stephanie

Hallo Flo !

Deine Kundenrechte hängen ja nicht davon ab,ob Kauf im Laden oder Versand.
Das ist nur das Problem des Händlers,wenn die Ware defekt ankommt.

Setze ihm eine Nachfrist zur Lieferung der Ersatzgläser oder eines neuen Sets. Nach Verstreichen tritt man vom Kauf zurück und verlangt Geld(komplette Summe einschl. Versand,wenn bezahlt) zurück und läßt die defekte Ware abholen oder sendet sie auf Kosten des Shops zurück.

Die Sache ist rechtlich so klar,das wird der Versandhändler nicht anders sehen.

MfG
duck313