Hallo,
Natürlich waren die Glasplatten kaputt… Habe mich sofort beim
Verkäufer gemeldet, dieser teilte mir mit, ich solle Fotos
machen und sie ihm zusenden wegen seiner Versicherung.
Theoretisch gibt es bei Paketen eine Transportversicherung. Ich weiß aber, dass die für Spiegel definitiv nicht gilt, da zu bruchempfindlich und ich kann mir gut vorstellen, dass sie für sonstige Glasplatten auch nicht gilt. Außerdem ist sowieso immer der Verkäufer dafür zuständig, eine angemessene Verpackung zu stellen, die die Transportstrapazen übersteht.
Über Ebay kann ich das Problem
nicht mehr klären Frist ist dafür abgelaufen
Für nächstes Mal behält man dann sicher im Kopf im Problemfall keinesfalls die 6 Wochen Meldefrist verstreichen zu lassen. Die Bewertungsfrist beträgt übrigens auch 60 Tage. Ich weiß nicht, ob du die Gelegenheit noch nutzen willst / kannst den Verkäufer negativ zu bewerten.
Verbindliche
Termine habe ich dem Verkäufer schon 4 mal aufgedrückt –
Rechtliche Schritte habe ich schon angedroht.
Es bleibt dir jetzt nur deine Drohungen wahr zu machen und wirklich den Rechtsweg einzuschreiten. Du bist ganz klar im Recht, du kannst dem Verkäufer noch ein letztes Mal sagen, dass dies seine letzte Gelegenheit ist nur den Bruch-Schaden zu tragen, danach müsse er dann den Schaden und die Anwaltskosten erstatten.
Du kannst dir überlegen was du willst
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#.C3…
_"Übersicht der Mängelrechte [Bearbeiten]
Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:
im Kaufrecht:
(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 441 BGB),
Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)"_
Ich vermute mal, dass dem Verkäufer die Ersatzexemplare ausgegangen sind. Und die angebotene Minderung ist für einen nutzlosen Tisch ohne Platte natürlich viel zu niedrig.
Willst du weiterhin auf Lieferung bestehen oder evtl. nach all dem Hick Hack nach vergeblichem Warten auf Nacherfüllung vom Kauf zurück treten oder anderweitig eine Glasplatte kaufen (ich glaube man kann so was auch passend zuschneiden lassen) und dem Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen. Letzteres und falls der Verkäufer die Kosten nicht erstattet gerichtlicher Mahnbescheid bekämst du sogar ohne Anwalt hin.
Stephanie