Hallo liebe Experten,
mal folgender Fall angenommen:
Eine Steuerpflichtige läßt sogenannten Wertpapier-Altbestand von ihrem Depot bei Bank A in ihr Depot bei Bank B übertragen. Dabei werden weder Anschaffungskosten noch Anschaffungsdaten übertragen, so daß Bank B nicht erkennt, daß bei Veräußerung dieser Wertpapiere kein zu versteuernder Veräußerungsgewinn entstehen darf. Bei der Veräußerung im Jahr 2014 setzt Bank B eine 30%-Ersatzbemessungsgrundlage als Anschaffungskosten an. Die verbleibenden 70% sind Veräußerungsgewinn und wurden versteuert.
Darüber hinaus verrechnet Bank B diesen Gewinn mit dem Verlustverrechnungstopf der Steuerpflichtigen bei der Bank.
Frage:
Wie kann die Steuerpflichtige ihre Bank B dazu veranlassen, den Verlustverrechnungstopf zu berichtigen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald