Ersatzerbe in den USA/Delaware

Liebe Experten,

in einem hypothetischen Beispielfall hinterläßt eine dauerhaft in Delaware lebende Deutsche Staatsbürgerin ihr Vermögen zu gleichen Teilen ihrer Tocher und deren Tochter (Enkel 1).

Die Tochter ist nach Testamentserstellung, jedoch vor Erbfall, verstorben, ihr Bruder bereits vor Testamentserstellung. Die Tochter hinterlässt neben Enkel 1 ein weiteres Kind (Enkel 2), der Bruder hinterließ ebenfalls zwei Kinder (Enkel 3 und 4). Alle Kinder und Kindeskinder der Erblasserin sind US-Bürger und dort lebend. Keine weiteren gesetzlichen Erben. Weiß jemand, wie die lokale Regelung bzgl. Ersatzerbe ist?

Vorstellbar wäre:

Enkel 1 - 100% (kein Ersatzerbe)

Enkel 1 - 75%
Enkel 2 - 25% (Ersatzerben sind die Kinder der verstorbenen Erbin)

Enkel 1 - 62,5%
Enkel 2-4 - je 12,5% (Ersatzerben sind alle gesetzlichen Erben zu gleichen Teilen)

Im Voraus vielen Dank für Eure Mühen!
oscar.

Hi, da: http://www.ruby-erbrecht.de/webEdition/we_cmd.php?dir_no=681&we_cmd[0]=show&we_cmd[1]=7383&we_cmd[4]=201 mal nachlesen.
Wie kommt man auf die geschilderte Quotenregelung?
Ein Pflichtteilsrecht wie bei uns gibt es in den USA nicht auch kein Erbrecht wie in D. In den USA wird das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.Es kann also durchaus sein, dass die Kinder des verstorbenen Sohnes/Bruders leer ausgehen und ebenso das 2. Kind der Tochter wenn es nicht namentlich im Testament erwähnt wurde.
Erbrecht in den USA - Amerikanisches Erbrecht
MfG ramses90