… im Falle eines unverschuldeten VU bekommt man ja ein
Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer. Gibt es noch die
Regelung, daß dies eine Klasse unter dem eigenen KFZ sein muß?
Hallo,
ja / nein 
Der Geschädigte hat Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, allerdings kann der Versicherer einen Abzug vornehmen für ersparten Verschleiss. Dieser Abzug wird vermieden, wenn das Ersatzfahrzeug eine Klasse tiefer gewählt wird.
Und dürfte die Versicherung vorschreiben, wie viel das Ersatz
KFZ max. kosten dürfte?
Nein, wenn sich der Mietpreis im Rahmen des Marktes bewegt. Leider gibt es Schlappohren unter den Vermietern, die im Versicherungsfall das schnelle Geld wittern und tlw. ordentlich „zulangen“. Hier kann es durchaus zu Diskussionen konnen.
Weiß jemand mit Sicherheit, ob man Anspruch auf einen
Leihwagen mit Automatikgetriebe hätte, wenn das eigene KFZ
eine solche hat?
Diese Frage kann ich nicht allgemeingültig beantworten. Aus der Praxis sind mir zwei Fälle bekannt, in denen keine andere Alternative möglich war. (Einschränkung im FS und Körperbehinderung)
Gruß Keki