Ersatzfahrzeug nacg VU

Hallo :smile:

Ich hatte gottlob schon lange keinen VU mehr und bin überhaupt nicht mehr auf dem Laufendem. Was wäre, wenn…

… im Falle eines unverschuldeten VU bekommt man ja ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer. Gibt es noch die Regelung, daß dies eine Klasse unter dem eigenen KFZ sein muß?
Und dürfte die Versicherung vorschreiben, wie viel das Ersatz KFZ max. kosten dürfte?
Weiß jemand mit Sicherheit, ob man Anspruch auf einen Leihwagen mit Automatikgetriebe hätte, wenn das eigene KFZ eine solche hat?

Gruß Benno

… im Falle eines unverschuldeten VU bekommt man ja ein
Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer. Gibt es noch die
Regelung, daß dies eine Klasse unter dem eigenen KFZ sein muß?

Hallo,
ja / nein :wink:
Der Geschädigte hat Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, allerdings kann der Versicherer einen Abzug vornehmen für ersparten Verschleiss. Dieser Abzug wird vermieden, wenn das Ersatzfahrzeug eine Klasse tiefer gewählt wird.

Und dürfte die Versicherung vorschreiben, wie viel das Ersatz
KFZ max. kosten dürfte?

Nein, wenn sich der Mietpreis im Rahmen des Marktes bewegt. Leider gibt es Schlappohren unter den Vermietern, die im Versicherungsfall das schnelle Geld wittern und tlw. ordentlich „zulangen“. Hier kann es durchaus zu Diskussionen konnen.

Weiß jemand mit Sicherheit, ob man Anspruch auf einen
Leihwagen mit Automatikgetriebe hätte, wenn das eigene KFZ
eine solche hat?

Diese Frage kann ich nicht allgemeingültig beantworten. Aus der Praxis sind mir zwei Fälle bekannt, in denen keine andere Alternative möglich war. (Einschränkung im FS und Körperbehinderung)
Gruß Keki

Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer. Gibt es noch die
Regelung, daß dies eine Klasse unter dem eigenen KFZ sein muß?

Meines wissens ja.

Und dürfte die Versicherung vorschreiben, wie viel das Ersatz KFZ max. kosten dürfte?

Die Sätze sind festgelegt.

Weiß jemand mit Sicherheit, ob man Anspruch auf einen
Leihwagen mit Automatikgetriebe hätte, wenn das eigene KFZ eine solche hat?

Auf jeden Fall kann man sich die Ausfallentschädigung auszahlen lassen und damit das Fzg. mieten, dass man möchte. Ich bin damit die letzten Male nicht schlecht gefahren.