Ersatzfahrzeug-Vertrag gültig?!

Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage zu einem Vertrag für ein Ersatzfahrzeug bzw. Leihwagen von Auto-Werkstätten.
Ist so ein Vertrag gültig, wenn keine Preise in diesem Vertrag verhandelt wurden? D.h. bei Tarif, Grundmiete und Preis/km steht nichts drin. Erst in der Rechnung ist die Miete aufgeführt und abgerechnet.
Hintergrund ist, dass ich ein Leihfahrzeug bei einem Vollkaskoschaden bekommen habe, den ja theoretisch meine Versicherung übernimmt. Mir war somit die Leihgebühr des Fahrzeuges egal und ich habe hier auch nicht auf die Eintragung geachtet.
Nun erkennt meine Versicherung den Leihvertrag nicht an, da keine Preise eingetragen wurden?!
Wie seht ihr das, ist es meine Pflicht diese Daten zu prüfen?

Danke, VG Thomas

Hallo,

bin natürlich kein Anwalt, aber hier scheint es mir so, als fehlen tatsächlich die „wesentlichen Vertragsbestandteile“:

https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/zivilrecht/vertrag/vertragsschluss

Gruß,
Steve

Hallo,

sind da offene Platzhalter, steht da „Siehe aktuelle Preisliste“ oder was?

Gruß
Tobias

Mehrere Urteile sagen: Doch, der Vertrag gilt.

1 Like

Danke für eure Antworten, es ist tatsächlich so. Der Vertrag gilt trotzdem.

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