Ersatzfreiheitsstrafe umgehen?

Eine Beispiel!

Eine ehemalige Landtags-Abgeordnete der Linken sprach sich für Stasi und Mauer aus. Ein 58-Jähriger bedrohte sie per Mail mit dem Tod.
Nun stand er vor Gericht.
Mit ihren Interviews hatte Christel Wegner bundesweit für Aufregung gesorgt: Erst forderte die nieder-sächsische Landtagsabgeordnete einen „Umbau der Gesellschaft", wenn nötig mit Gewalt, dann einen neuen Geheimdienst nach Art der Staatssicherheit. 2008 rechtfertigte das Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) auch noch den Bau der Mauer. Das war der Linken zu viel, auf deren Liste die damals 60-Jährige in den Landtag gekommen war. Sie schloss die Westdeutsche aus der Fraktion aus. — Nun hat die Sache in Bautzen ein Nachspiel: Ein 56-Jähriger aus Radeberg stand vor dem Landgericht, weil er die DKP-Frau mit dem Tod bedrohte. Der ehemalige, promovierte Historiker hatte eine Email an die Abgeordnete geschrieben, in der er auch seinen Absender nannte. Darin nahm er auf ihre Forderungen Bezug und schrieb: „Bevor so etwas auch nur ansatzweise passiert, werde ich Sie aufsuchen und töten." Dafür kassierte er eine Anzeige wegen Bedrohung und einen Prozess am Amtsgericht Kamenz, das den Pensionär zu 600 Euro Geldstrafe verurteilte. Darauf legte der Mann Berufung ein —immerhin hatte er zu DDR-Zeiten im Gefängnis gesessen, wegen versuchter Republikflucht und anderer „staatsfeindlicher Taten“!„Wenn so eine Frau den Staatsstreich vorbereitet, fühle ich mich verpflichtet, etwas zu tun", sagt der Angeklagte. „Es reicht nicht, sich mit einem Plakat in die Ecke zu stellen." Der Mann berief sich auf das Widerstandsrecht — und forderte für sich deshalb Freispruch. „Solange die DKP-Frau rechtmäßig handelt, hat sie von mir ja nichts zu fürchten." Zur Überraschung des Angeklagten beantragte der Staatsanwalt ebenfalls einen Freispruch — da die Bedrohung zu abstrakt sei, um strafrechtlich geahndet werden zu können. Das sah das Gericht allerdings anders. Es verurteilte den 58- jährigen genauso wie die erste Instanz zu einer Strafe von 600 Euro, allerdings kommen nun noch die Verfahrenskosten hinzu. „Sie können Ihre politische Meinung nicht mit einer Todesdrohung durchsetzen", sagte der Richter. Für den Radeberger ist damit das letzte Wort noch nicht gesprochen. Mittlerweile hat der Radeberger die Revision vor dem Oberlandesgericht Dresden eingelegt! Am 25.5.2012 hat das Oberlandesgericht Dresden die Revision verworfen und abgelehnt, nun hat er immer noch kein Recht erhalten aber einen Berg Schulden. Verfahrenskosten und Anwaltskosten haben den Radeberger in den Ruin getrieben, nun droht ihm sogar das Gefängnis, da er nicht mehr in der Lage ist, die Geldforderungen der Staatsanwaltschaft Bautzen zu begleichen. Ein Antrag auf Stundung wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Wenn er nicht innerhalb der nächsten 14 Tage die Gesamtsumme aufbringt, wird an ihm die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt.
Wie könnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe umgehen?

Hallo !

Nicht Stundung beantragen(wozu Stundung,bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“,warten bis auf Lottogewinn ?) sondern einen vernünftigen,leistbaren Ratenplan zur Abzahlung vorlegen.

Verwandte oder Freunde(auch Gesinnungsfreunde,die die eigene abstruse Rechtsauffassung teilen) bitten,die Summe vorzustrecken um die Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

MfG
duck313

Hallo,

die Stundung wurde ja abgelehnt, wenn ein Ratenangebot von ihm kommt, könnte er da die Vollstreckung aussetzen?

Eine Beispiel!

Ein Frage!

Pensionär zu 600 Euro Geldstrafe verurteilte. Darauf legte der

600 EUR Geldstrafe

Mann Berufung ein —immerhin hatte er zu DDR-Zeiten im

Berufung

verurteilte den 58- jährigen genauso wie die erste Instanz zu
einer Strafe von 600 Euro, allerdings kommen nun noch die
Verfahrenskosten hinzu. „Sie können Ihre politische Meinung

Verurteilung

Oberlandesgericht Dresden die Revision verworfen und

Revision verworfen

einen Berg Schulden. Verfahrenskosten und Anwaltskosten haben
den Radeberger in den Ruin getrieben, nun droht ihm sogar das

Kann ich nicht nachvollziehen. Kann das mal bitte jemand vorrechnen?

abgelehnt. Wenn er nicht innerhalb der nächsten 14 Tage die
Gesamtsumme aufbringt, wird an ihm die Ersatzfreiheitsstrafe
vollstreckt.
Wie könnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe umgehen?

Im Übrigen hätte dieser Absatz zur Formulierung der Frage doch völlig ausgereicht, oder wolltest Du das urteil ansich nochmal diskutiert sehen?

LG
Der Kater

Hallo !

Stundung ist m.E. der Zahlungsaufschub der Gesamtsumme.

Eine Anzahlung ? und angebotene Raten in angemessener Höhe könnte der Staatsanwaltschaft genügen.
Sie war ja eher für den Angeklagten,muss jetzt aber das rechtskräftige Urteil vollstrecken. Deshalb halte ich Ratenzahlung nicht für von vorne herein aussichtslos.

MfG
duck313

Schon belustigend (OT)
Schon belustigend:

Da meint jemand legitimiert zu sein, Recht und Gesetz mit Morddrohungen erhalten und durchsetzen zu dürfen, um sich dann, wie hier geschildert, vor den Sanktionen seines so hoch gelobten Systems entziehen zu wollen.

Verkehrte Welt, die aber leider dem Zeitgeist entspricht…

S.J.