Hallo,
wir sollten zum 01.06.2010 in unsere Büroräume ziehen. Die Sanierung dauert allerdings noch länger, so dass ein Einzug erst evtl. zum 01.08. vorgenommen werden kann. Der Vermieter hat uns ein Ersatzgewerbe für diesen Zeitraum zur Verfügung gestellt, das 20m² größer ist und wir sollen nur die anfallenden BK zahlen.
Welche BK muss ich berücksichtigen? Für das Ersatzgewerbe habe ich keine Angaben erhalten. Es wurde auch sonst kein weiterer MV geschlossen. Schlüssel haben wir gestern bekommen.
Auszug aus der Mail:
Hiermit bestätige ich Ihnen, nach Absprache mit dem Eigentümer, dass die Renovierungsarbeiten in der von Ihnen angemieteten Ladeneinheit im Vorderhaus, Erdgeschoss links in der Str. in Berlin länger andauern als geplant und sich der Einzug somit verzögern wird.
Als Ausgleich dürfen Sie ab dem 01.06.10 die Ladeneinheit im Vorderhaus, Erdgeschoss rechts in der Str. beziehen, solange bis die Renovierungsarbeiten in der von Ihnen angemieteten Ladeneinheit im Erdgeschoss links abgeschlossen sind. In dieser Zeit sind Sie lediglich verpflichtet die anfallenden Betriebskosten zu zahlen. Mietzahlungen werden in diesem Zeitraum nicht anfallen.
Ich freue mich über eure Antworten.
Sorry, aber in Ihren Fall kenne ich mich nicht aus.
Hoffe dennoch daß Ihnen geholfen werden kann.
Gruß Pitcher
Betriebskosten sind doch Strom, Wasser und so.
2 Monate Mietfrei noch, ist doch super.
Levitron
Eine alte Rechnung nachfragen.
Sonst antworten dass wenn die neue BK mehr als 20% der alten BKs sind… muessten Sie alles besprechen vor Zahlung der Rechnungen. Schon komisch dass ihr blind eine Zusage ueber Zahlungen gemacht habt ohne zu wissen was auf euch zukommt. Ich druecke die Daueme.
Pascal
Entschuldigung, ich finde keine Frage…
Hallo,
in der gewerblichen Vermietung gibt es keine Regelung hinsichtlich der Betriebskosten. Ohne präzise vertragliche Regelung sind hier deutlich mehr Kostenarten denkbar, als in der Privatvermietung. Gehen Sie von den Kostenartenaus, die auch in Ihrem Pachtvertrag aufgeführt werden. Sonst hilft nur, den Vermieter zu fragen…
Wenn es hinsichtlich der für die Ersatzgewerbeeinheit zu zahlenden
Betriebskosten keine ausdrückliche Vereinbarung gibt, muss man davon
ausgehen, dass der Mietvertrag für den eigentlichen Laden auch insoweit
Gültigkeit besitzt. Man könnte sich höchstens über die Frage streiten, wie das mit
den zusätzlichen 20 qm aussieht. Das würde ich aber angesichts des Umstandes,
dass das Ersatzquartier ansonsten mietfrei zur Verfügung gestellt wird, als eher
kleinlich betrachten. Viel spannender ist doch die Frage, wer für den zusätzlichen
Umzug von rechts nach links aufkommt. Ist das schon geregelt?
Hallo Wohnungsanwalt,
vielen Dank für die Information. Sie hat mich zumindest in meinem eigentlichen Denken bestätigt.
Der von Ihnen angesprochene Umzug von re. nach li. wird - so hoffe ich - ca. 1 Tag dauern. So dass ich hier bis dato noch keine erheblichen wirtschaftlichen Einbußen sehe. Was mir viel eher Kopfzerbrechen bereitet ist die Tatsache, dass wir für diesen Zeitraum nicht per Telefon (außer Handy) oder Fax erreichbar sind und wir noch nicht mal wirklich einen Anschluss legen lassen können, weil in den zu sanierenden Räumen sämtlicher Fußboden komplett herausgenommen und neu gemacht werden muss. Das hat wiederum zur Folge, dass ich weder unseren Dienstleistungskatalog, noch Visitenkarten & Co. fertigstellen kann und somit die vorgesehene Marketingstrategie erst frühestens im Sept. zum Einsatz kommt und demmentsprechend verzögert greift.
Muss ich das denn so einfach hinnehmen?
Im Prinzip nicht. Wenn der Vermieter sich verpflichtet hat, die Räume zu einem
bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und es nicht schafft, hat er für die
sich daraus ergebenden Konsequenzen einzustehen. Dazu gehört auch
Mehraufwand und entgangener Gewinn. Das Problem ist dabei immer die
Bezifferung und der Nachweis.
Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch!
F.Georg