Hallo alle zusammen,
folgender Fall liegt vor:
Ein Kunde X reklamiert mangelhafte Ware und bekommt von der Fillialleitung A einen Gutschein in Höhe von 70 Euro ausgestellt. Am gleichen Tag verliert X diesen Gutschein. Am nächsten Tag geht X wieder zur Fillialleitung A und teilt ihr den Verlust des Gutscheines mit. A stellt aus Kulanz einen Ersatz-Gutschein aus und es wird vereinbart, dass A auf dem Durchschlag des Orginalgutscheines die Ausstellung eines Ersatzgutscheines vermerkt. Somit soll sichgestellt werden, dass, falls der Orginalgutschein gefunden wird, dieser nicht eingelöst werden kann. (Der Orginalgutschein wurde bis dahin noch nicht gefunden und eingelöst)
Nach 4 Monaten möchte Kunde X seinen Ersatz- Gutschein einlösen. Die Verkäuferinnen in der Filliale verweigern das Einlösen, da der Orginalgutschein gefunden worden und eingelöst worden ist. Kunde X kann beweisen, dass er/sie den Gutschein nicht eingelöst hat, da dieser sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand.
Die Fillialleitung A ruft den Kunden X an und teilt diesem folgendes mit:
" Ich darf vom Unternehmen aus eigentlich bei Verlust, keine Ersatz-gutscheine ausstellen. Ich habe das eigenmächtig getan und vergessen, auf dem Durchschlag die Ausgabe eines Ersatz-Gutscheines zu vermerken. Da habe ich einen Fehler gemacht. Mein Chef sagt, was weg ist, ist weg. Ich kann ihnen anbieten, 30 Euro aus meiner eigenen Tasche zu zahlen. Der Rest ist verloren, da Sie ja damals auch einen Fehler gemacht haben, indem sie den Gutschein verloren haben."
Der Kunde X möchte gerne nochmal persönlich beim Chef anrufen, doch die Fillialleitung verweigert die Herausgabe einer Adresse bzw. einer Telefonnummer.
Frage:
- Kann das Unternehmen von der Pflicht den Ersatz-Gutschein einzulösen einseitig zurücktretten? Kann das Unternehmen rückwirkend den Ersatz-Gutschein für nichtig erklären?
- Welche Möglichkeiten hat der Kunde X?
- Inwieweit kann die Fillialleitung A von der Geschäftsleitung zur Haftung herangezogen werden?