Hallo,
folgende fiktive Situation:
Person A ist in 2 Beschäftigungsverhältnissen.
Einmal in Vollzeit bei Firma B und auf 400 Euro Basis bei Firma C.
Mit der Inhaberin der Firma C hatte Person A die Idee für die Firma, wollte aber das Risiko, welches eine Firmengründung mit sich führt nicht mittragen. Es besteht zwischen C und A eine Abmachung über Wochenstunden und Arbeitsentgeld. Nach wenigen Wochen bemerkt Person A, dass er mit den vereinbarten Wochenstunden, das Arbeitsaufkommen(aufgrund der großen nachfrage der erbrachten Dienstleistung) nicht mehr bewältigen kann.
Person A möchte aber aus den 400 Euro Job kein Teilzeitarbeitsverhälltnis machen.
Gibt es eine Möglichkeit Person A die Mehrarbeit zu entlohnen, ohne das es steuerliche Nachteile für Person A oder Firma C gibt?
Ist es relevant welche Firmierung die Firma C hat?
Wenn Firma C als Ersatz für den Lohn Person A eine Weiterbildung finanziert, müsste dies einkommenssteuerrechtlich behandelt werden?
Gibt es da monatliche Grenzen?
Wenn für die Überstunden ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wird, könnte man dann die zuviel geleisteten Stunden Sammeln ohne das eine Lohnsteuer fällig wird?
Was würde sich ändern, wenn Person A Mitinhaber wird und gibt es da eine Möglichkeit Mitinhaber zu werden ohne das Risiko mit zu tragen?
Danke und Liebe Grüße
Julian