Ersatzlieferung mit Garantie?

Hallo Experten,
meine Frau hat vor drei Jahren ein Kissen einer bekannten Fa. gekauft, die 3 Jahre Garantie auf die physikalischen Eigenschaften des Materials gibt. Meine Frau hat bereits ein Ersatzkissen bekommen für eins, welches nicht mehr die vorgegebenen Maße hatte. Jetzt beim neuen zeigen sich schon wieder dieselben Anzeichen.
Meine Frau hat bei dem Hersteller schon nachgefragt, aber von dort bekam sie die Antwort, dass die Garantie n u r auf das ursprünglich gekaufte Kissen gilt und nicht auf die folgenden neuen Ersatzkissen. Auf deren Verpackung prangert jedoch auch wiederum die werbende Botschaft „Auf die physikalischen Eigenschaften d[…] Garantie: 3 Jahre für Kissen/15 Jahre für Matratzen“.
Wenns doch immer noch auf dem Garantiekärtchen steht, warum solls dann für ebendiese Ersatzlieferung nicht mehr gelten??

Meines Wissens fängt die Gewährleistungsfrist bei Ersatzlieferung wieder komplett von vorne an, während bei Reparaturen (Nachbesserungen) sich der neue Garantielauf nur auf den nachgebesserten Teil bezieht.
Roland