Ersatzlohnsteuerkarte - wer trägt die Kosten?

Was passiert wenn der alte Arbeitgeber Schuld ist am Verlust der Lohnsteuerkarte (Büro ist abgebrannt, somit auch alle Unterlagen)?

Eine Ersatzlohnsteuerkarte kostet 5 Euro, die bereits angefordert wurde. Der alte AG weigert sich allerdings diese Kosten zu bezahlen.

Ich sehe allerdings nicht ein das selbst zu bezahlen, da es nicht meine Schuld war!

Wer kennt sich aus? Wie soll man am besten vorgehen?

Hallo!

Ich sehe allerdings nicht ein das selbst zu bezahlen, da es
nicht meine Schuld war!

Der Einfachheit halber: zähneknirschend die 5 € zahlen u gut is. Der Streit, der evtl entbrennt, ist weitaus teurer als 5 €. Und zwar für beide Parteien.

Wer kennt sich aus? Wie soll man am besten vorgehen?

IANAL, aber ich würds so machen wie oben beschrieben.

Gruss

Mutschy

Aber gibt es nicht irgendeinen Gesetzestext auf den man sich berufen kann?

Außerdem müsste das doch eh die Versicherung von dem AG übernehmen oder?

Aber gibt es nicht irgendeinen Gesetzestext auf den man sich
berufen kann?

Wegen fünf Euro??? Da kostet ja der Aufwand mehr …

Hallo!

Aber gibt es nicht irgendeinen Gesetzestext auf den man sich
berufen kann?

Ja, sicher gibbet den, ABER hier gehts um 5 €. Überleg doch mal, wie oft du schon telefoniert u evtl nen Brief geschrieben hast. Das is doch alles teurer als diese 5 €. Sei realistisch, hak es als „dumm gelaufen“ ab u bezahl die 5 € beim Amt.

Außerdem müsste das doch eh die Versicherung von dem AG
übernehmen oder?

Eigentlich schon. Nur, bis du zu deinem Recht kommst, sind Mehrkosten aufgelaufen (evtl Brief-Papier u -Porto, Zeit, Telefonate), die jeder Beschreibung spotten u die 5 € bei weitem übersteigen.

Gruss

Mutschy

Hallo

Es war ja die rechtliche Komponente erfragt, daher einmal meinen Sermon, auch wenn schon einiges geschrieben wurde.

Die Zauberworte sind Fürsorgepflicht und Verschulden.

Meines Erachtens haftet der AG zunächst einmal nicht. Zwar ist er verpflichtet, die berechtigterweise mitgebrachten Sachen des AN durch zumutbare Maßnahmen vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen (im Einzelfall nach Treu und Glauben zu bestimmen). Daraus resultiert aber eben auch, daß er erst bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadensersatz haftbar gemacht werden kann.

Aber: ebenfalls zu berücksichtigen ist, daß er alle zumutbaren Maßnahmen treffen muß, um sich gegen diverse Risiken abzusichern. Dazu könnte auch der Abschluss einer entsprechenden Feuerversicherung gehören, ob es sich also um eine zumutbare Maßnahme handelte, bzw das Nicht-Abschließen einer solchen Versicherung als schuldhaft i.S.d. Frage angesehen werden darf.

Es scheint mir also weder schwarz noch weiß und eine reine Einzelfallentscheidung. Schlussendlich schließe ich mich also den Vorrednern an, wenn ich sage: der Aufwand lohnt nicht den zweifelhaften Erfolg.

Aber, wie gesagt, damit Du nicht ohne „kalte“ Rechtsauffassung ausgehst bei Deiner Frage :smile:

Gruß,
LeoLo

hi julia,

Ich sehe allerdings nicht ein das selbst zu bezahlen, da es
nicht meine Schuld war!

eben! immerhin sind wir in deutschland, gell!

ich sach dir mädel zieh die sache durch. lass dich dich ja nicht unterkriegen. du hast recht - also kämpf drum. nimm alle dir zur verfügung stehenden mittel in anspruch.

dann wartest du die folgemonate ab und beruf dich immer!!! auf die schuld deines ag, falls was mit dem gehalt nicht stimmt, gleich weiter machen die schuld hat der ag.

ich rate - zieh die sache voll durch. ich seh es auch nicht ein!

cu
alex

wer ironie findet, darf sie behalten.