ich bin alleinerziehende Mutter und Studentin. Damit ich Studium und Kind unter einen Hut bekomme, studiere ich in der sogenannten Teilzeitform. Dies soll mir nicht nur Gelegenheit geben, mein Studienguthaben nicht überschreiten zu müssen, sondern auch auf dem Diploms-Zeugnis eine akzeptable Anzahl der Fachsemester halten zu können. Nun ist es so, dass an meiner Uni (in Hessen) das Teilzeitstudium zum WS 2007/08 ersatzlos gestrichen wird.
Nun meine Frage:
Gibt es alternativ doch noch Möglichkeiten, um die Anzahl der Fachsemester nicht so schnell ansteigen zu lassen?
Du solltest dich deswegen an das Dekanat wenden. Möglicherweise machen die dann eine Ausnahmeregelung für dich, so dass Du das Studium als Teilzeitstudium weiterführen kannst.
Gruß
Peter
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zusätzlich würde ich mich auch noch schnellstens an die Frauen/Gleichstellungsbeauftragte der Universität wenden.
So geht es ja nicht!!!
Ich habe auch die Erfahrung gemacht dass Universitäten extrem familienunfreundlich sind und deshalb mein Studium an der Fernuni fortgesetzt.
Hallo.
Ich würde mich damit nicht einfach abfinden.
Prinzipiell gilt dass eine Ausbildung unter den Bedingungen abläuft die
zum Beginn galten. Die Uni muss dich deinen Studiengang also zuende führen lassen. Kann natürlich sein, dass die Teilzeitform nicht als eigener Studiengang gilt, dann kannst du aber immerhin auf Vertrauensschutz bestehen (soll heißen, du durftest darauf vertrauen, dass das Studium in der angebotenen Form stattfindet darum sind mögliche Folgen der Veränderung nicht allein dein Problem, sondern es ergibt sich eine Verpflichtung der Uni dir gegenüber) und auf die besondere persönliche Härte hinweisen, die diese Umstrukturierung für dich bedeutet.
Hallo,
dazu als Ergänzung: Wende dich an die Rechtsberatung des StuRa, weil du das evtl. Gerichtlich durchsetzen musst. Die können dir sagen ob und wenn ja welcher Rechtsanwalt dir helfen kann.
Viel Glück
Backs
So einfast ist das leider nicht, keine Uni muss ewig einen Studiengang anbieten, da gibt es Übergangsfristen. Oft ist es so, dass zum Abschluss benötigte Vorlesungen noch für 150% der Regelstudiendauer mit Einstieg des letzten Jahrganges angeboten werden. Durch den momentanen Umbau hin zu Bachelor - Master kommt das ziemlich häufig vor.
Du hast doch bestimmt zeitig Informationen über die Einstellung von deiner Hochschule bekommen, was stand denn dort drin?
Kommt es denn gar nicht in Frage, den Rest in Vollzeit zu absolvieren?
Sonst kannst Du dein Studien nur an einer anderen Hochschule unter (hoffentlich) Anerkennung aller deiner bisherigen Leistungen fortsetzen.
Ok, ich merk gerade, dass meine Antwort vielleicht nicht zutrifft, da du nicht gesagt hast, ob der gesamte Studiengang eingestellt wurde oder nur dir Teilzeitstudienmöglichkeit zu dem bestehenden Studiengang.
Lass dich auf jeden Fall mal von deiner Studienberatung und dem AStA beraten.