Meine Frage lautet:
Wir haben in unserer Firma einen Notdienst in Form von Bereitschaft/Rufbereitschaft. Es kommt vor, dass wir KDT an Sonn- u. Feiertagen für nur 1 Std. bis 8 Std. für die Firma Arbeiten.
Ab wievielen Arbeitsstunden am Sonntag bzw. am Feiertag muss mir die Firma einen Ersatzruhetag gewähren?
Es geht beim § 11 ArbZG darum, dass komplette Tage frei sind. Wenn da also an einem Sonntag eine Stunde gearbeitet wird, muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, die in diesem Zusammenhang sehr häufig entstehen, sei noch darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um einen extra Urlaubstag oder sonstige Art der bezahlten Freistellung vom Dienst geht, sondern lediglich darum, dass ein Tag nicht gearbeitet wird. Der Ersatzruhetag kann also auch der ohnehin freie Samstag oder planmäßig schichtfreie Werktag sein. Er muss eben nur innerhalb der vorgegebenen Fristen liegen.
Tarifverträge etc. können abweichende Regelungen vorsehen.
Grüße