Hi!
Wenn ich das ArbZG richtig interpretiere ist es aber genauso
wie du sagst das es nicht ist ,-)
Dann interpretierst Du das ArbZG schlicht falsch.
Wenn an einem Feiertag gearbeitet wird, muß dem Arbeitnehmer
innerhalb bestimmter Fristen ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Korrekt.
Dieser ist eben nicht mit einem „normalen“ freien Tag
abgegolten.
Das liest Du genau WO?
Es ist ein zusätzlicher freier Tag. Andere Arbeitnehmer hatten
den ja auch.
Von ZUSÄTZLICH steht da aber nirgendwo etwas.
Vorrausetzung ist natürlich, dass der Feiertag auch auf einen
Arbeitstag für den Arbeitnehmer fällt und nicht an einem
„normalerweise“ freien Tag.
Auch das mag sich nett anhören, ist aber schlicht falsch.
Im ArbZG steht wörtlich:
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Kein zusätzlich…
Mit der Entlohnung funktioniert das ja auch ähnlich.
Wird am Feiertag nicht gearbeitet, wird dieser Tag trotzdem
bezahlt, vorausgesetzt er wäre eigentlich ein Arbeitstag
gewesen.
Äm - ohne jetzt einen Aufsatz darüber zu schreiben: Wenn man an einem Feiertag zu Hause bleibt, muss der Feiertag so bezahlt werden, als hätte man gearbeitet.
Andersrum: Arbeitet man an einem Feiertag, muss er so bezahlt werden (oder besser: Es würde ausreichen), als wäre man zu Hause geblieben.
Ich packe mal als Erläuterung zum Ruhetag einen hübschen Link, den ich unter meinen Favoriten habe, da diese Frage hier im Betrieb eigentlich jedes Mal auftaucht, wenn es um Feiertagsarbeit geht.
http://www.birgit-schlichting.de/profil/aktuelles/Bi…
Auch ganz nett auf Seite 22 erklärt ist es hier mit der Nennung des Werktags.
Ein Werktag ist jeder Tag, der nicht Feier- oder Sonntag ist …
Ob §12
(2) die Hintertür für den AG so groß ist (innerbetriebliche
Vereinbarung), oder ob ich das falsch verstehe.
Ohne jetzt auf die Möglichkeit des Tarifvertrags einzugehen: Nur mit einer innerbetrieblichen Regelung ist da nix!
Der gute § 12 fängt an mit
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags…
VG
Guido