Hallo an alle,
gibt es wirklich eine Ersatzsteuer wenn man aus der Kirche ausgetreten ist.
Wie wird diese ge/berechnet?
Hab irgendwo gelesen, die Lohn/Einkommensteuer wäre dann höher, oder ist das nur gemeint, weil man ja die bezahlte Kirchensteuer „absetzen“ kann.
Wer klärt mich auf?
Vielen Dank schon mal
und lb. Gruß
lala
Petz
15. November 2009 um 20:09
2
einfach mal nach „Kirchgeld“ oder „Besonderes Kirchgeld“ googeln…
idaho09
16. November 2009 um 09:07
3
Es gibt keine Ersatzsteuer für die Kirchensteuer.
Servus,
Petz hat bereits zutreffend auf das Besondere Kirchgeld hingewiesen. Dieses wirkt sich, wo erhoben, aus wie eine „Ersatzsteuer“ für die Kirchensteuer.
Schöne Grüße
MM
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Schade dass es keine negativen Sternchen gibt…
idaho09
17. November 2009 um 09:42
6
Auch Besonderes Kirchgeld setzt Kirchenmitgliedschaft voraus.
Schöne Grüße
idaho
Guggug,
bitte vor dem Posten brain.exe booten…
Schau Dir mal folgende Situation an:
Ehepaar, er konfessionslos, sie rk. Gesamtbetrag der Einkünfte Ehegatte = 750.000 € p.a.; Gesamtbetrag der Einkünfte Ehegattin = 0 € p.a.; Gemeinsame Veranlagung.
Und nu?
Schöne Grüße
MM
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idaho09
17. November 2009 um 11:37
8
Bist einfach ein Schlaumeier - und was ist mit dem Ledigen, der keiner Religionsgemeinschaft angehört?
Aber ich sehe schon - du denkst halt immer meilenweit voraus.
Schöne Grüße
idaho
Servus,
nicht vorausgedacht, sondern eine ganz einfache Technik angewendet, die ich Dir warm ans Herz legen möchte:
erstmal lese ich die vorgelegte Frage, die da in diesem Fall lautet:
gibt es wirklich eine Ersatzsteuer wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
Dann lese ich die bereits vorliegenden Antworten.
Und was ich als nächstes tue, richtet sich nach dem Ergebnis von Schritten 1) und 2)
Und auf die Person gemünzte Anmerkungen darfst Du gerne bleiben lassen, gell Sepp?
Schöne Grüße
MM
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idaho09
17. November 2009 um 11:58
10
Letzteres gilt natürlich für dich auch, lieber Martin.
Schöne Grüße
idaho