Ersatzteile eingestellt - Prüfkosten zahlen?

Hallo,

eine Frage zu folgendem Fall:

Ein defektes Radio wird zur Prüfung an eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt geschickt. Es wird ein Prüfauftrag erteilt. Nach erfolgter Schadensdiagnose stellt sich heraus, dass die Versorgung mit den benötigten Ersatzteilen eingestellt ist. Somit kann das Gerät nicht mehr repariert werden, was jedoch die erfolgte Prüfung für den Kunden überflüssig erscheinen lässt, da er ohnehin das komplette Gerät ersetzen muss. Dennoch erhält er die Rechnung für die Prüfung.

Frage: Kann irgend jemand für die Prüfkosten haftbar gemacht werden?

Danke,

Martin

Hallo!

Wieso ?

Die Prüfung diente doch sicherlich der Fehlersuche und erst anschließend wurde ein Teil als defekt erkannt.
Erst jetzt konnte man sich um dieses spezielle Teil kümmern und versuchte es zu bestellen.
Leider erfolglos.

Es wäre ja möglich,man könnte Fehler auch so beheben ohne Ersatzteile. Dazu dient die kostenpflichtige Fehlersuche.

Wem wollte man diese Kosten auferlegen ? Einem Hersteller etwa,der z.B. 20 Jahre Ersatzteilversorgung garantiert hatte ?
Ja,dann im Grunde schon.

Aber sonst niemandem.

MfG
duck313

Herzlichen Dank!

Hallo,

Ein defektes Radio wird zur Prüfung an eine vom Hersteller
autorisierte Werkstatt geschickt. Es wird ein Prüfauftrag
erteilt.

Von wem? Hat das der Hersteller verlangt oder der Besitzer des Gerätes? Und geht es um Gewährleistung oder Garantie oder um einen ganz normalen Reparaturversuch auf Kundenwunsch?
Gruß
Otto_