Ein Kunde eines Energielieferanten Strom erhält einen sehr günstigen Tarif mit monatlichen Abschlagszahlungen. Der Vertrag des Kunden ist noch ein Jahr gültig, als der Energielieferant Insolvenz anmelden muss und die Energielieferungen vorübergehend einstellt.
Der Grundversorger springt ein und über drei Monate erhält der Kunde eine Ersatzversorgung. Er selbst unternimmt aber nichts und überweist monatliche Abschlagszahlungen an den insolventen, aber noch nicht liquidierten Energielieferant.
Nach den drei Monaten schickt der Energieversorger eine Rechnung über drei Monate Stromlieferung zu dem bei ihm geltenden Basistarif. Der Kunde weigert sich zu zahlen mit dem Verweis auf den noch geltenden Vertrag und seinen geleisteten Zahlungen an den insolventen Energielieferant.
Wie ist die rechtliche Bewertung dieser Situation?
a.) Der Grundversorger hat Recht, der Kunde muss zahlen und kann seine drei Monate Abschlagszahlung in den Wind schreiben.
b.) Der Kunde hat Recht, der Vertrag mit dem Energielieferant gilt noch und der Grundversorger muss für die Zeit der Ersatzversorgung die Konditionen übernehmen und sich für das Geld an den Energieversorger wenden.
c.) Beide haben Unrecht. Der Grundversorger kann die Differenz zwischen den Konditionen des Energielieferanten und des Grundversorgers beim Kunden einfordern, aber nicht den gesamten Betrag.
Der Grundversorger springt ein und über drei Monate erhält der
Kunde eine Ersatzversorgung.
Er selbst unternimmt aber nichts
und überweist monatliche Abschlagszahlungen an den
insolventen, aber noch nicht liquidierten Energielieferant.
Hi,
das war ein Fehler.
Nach den drei Monaten schickt der Energieversorger eine
Rechnung über drei Monate Stromlieferung zu dem bei ihm
geltenden Basistarif.
Das ist normal.
Der Kunde weigert sich zu zahlen mit dem
Verweis auf den noch geltenden Vertrag und seinen geleisteten
Zahlungen an den insolventen Energielieferant.
Damit hat der Grundversorger nichts zu tun. Er hat Strom geliefert und dafür einen Zahlungsanspruch.
a.) Der Grundversorger hat Recht, der Kunde muss zahlen
Ja.
und kann seine drei Monate Abschlagszahlung in den Wind schreiben.
oder beim Insolvenzverwalter einfordern und hoffen, dass es eine Quote geben wird.
b.) Der Kunde hat Recht, der Vertrag mit dem Energielieferant
gilt noch
wird von diesem aber nicht mehr erfüllt.
und der Grundversorger muss für die Zeit der
Ersatzversorgung die Konditionen übernehmen und sich für das
Geld an den Energieversorger wenden.
Warum sollte er…?
Der Grundversorger kann
den Preis für seine gelieferte Energie beim Verbraucher derselben einfordern. Mit der in Insolvenz geratenen Firma hat der Grundversorger in diesem Fall nichts zu tun.
Der Name wird doch nicht etwa mi „T“ beginnen und mit „X“ aufhören ?
Zum rechtlichen schließe ich mich der Antwort an.
Wer liefert(örtlicher Versorger im Grundversorgertarif) hat Anspruch auf Bezahlung,man kann nichts verrechnen !
Der eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun !