Hallo,
hatte gestern einen Unfall mit meinem Wagen, der Vollkasko versichert ist und bentöige jetzt auch einen Ersatzwagen.
Polizei schätzt, daß ich zu 60 der andere zu 40 Schuld ist.
Jetzt sagt mir meine Versicherung, daß ich nur dann einen Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, wenn ich das Auto bei einem ihrer Händler reparieren lasse. In meinem Fall ein Ford-Autohaus für meinen fast neuen VW Passat. DAmit wäre ich nicht einverstanden.
Dürfen die das eigentlich so? Habe ich nicht ein Recht darauf, mein Auto bei einem VW-Vertragshändler reparieren zu lassen und von dem dann auch einen ERstazwagen gestellt zu bekommen, den die Vollkasko zahlt?
Wo kann ich mich zu diesem Thema informieren? Gibt es ne Anlaufstelle für solche Dinge?
Danke für Eure Hinweise?
Andi
Erster Ansprechpartner : Dein Versicherungsvertreter.
Mit dem steht und fällt viel bei einem Vertragsabschluß, Vertragskonditionen und bei der Schadensregulierung.
Dazu würde ich noch eine Beratung hinzuziehen.
Wenn du im ADAC bist, ist eine Beratung kostenlos.
Ansonsten mußt du bei einem Verkehrsanwalt ca. 250,- Euro rechnen.
Selbstverständlich ist für einen VW erst einmal eine VW-Werkstatt da, aber, der Halter ist dafür verantwortlich den Schaden möglichst gering zu halten.
Die Versicherung kann dann eine Werkstatt vorgeben, in der repariert werden soll. Hier wäre schon ein Streitfall gegeben, in dem ein Anwalt benötigt wird.
Auch die Sache mit dem Leihwagen.
Laut Polizei oder Versicherung ist die Schuld 60:40 verteilt?
Dann kann der Schaden auch so verteilt werden, oder … Versicherungen haben inoffizielle Abmachungen. Haben beide Unfallteilnehmer eine Vollkasko z.B. zahlen beide Versicherungen jeweils ihren Schaden, egal wer schuld ist.
Auf jeden Fall mit Versicherungsvertreter und Anwalt reden, alles ander ist nix.
Eines ist sicher : Der Wille der Unfallteilnehmer wird meist erst nach einer anwaltlichen Vertretung oder sogar einen Gerichtsverfahren beachtet. Versicherungen entscheiden meist über die Köpfe der Geschädigten hinweg.
Winni
Hallo Winni,
danke für Deine Antwort.
Ich war der Meinung, daß ich mit meiner Vollkasko grundsätzlich anspruch auf einen Ersatzwagen habe. Die Dame der Versicherung sagt nein. Es würde sich hierbei um eine Kullanzleistung handeln.
Grundsätzlich: Eine rechtsschutz habe ich nicht und die Anwaltsgebühren können da ja mächtig ansteigen, also werde ich erstmal auf eine „anwaltliche“ Vertretung verzichten. Vielleicht ein kleines Beratungsgespräch.
Selbstverständlich ist für einen VW erst einmal eine
VW-Werkstatt da, aber, der Halter ist dafür verantwortlich den
Schaden möglichst gering zu halten.
Wie meinst Du denn das? Ich möcht einfach mein Auto sauber repariert haben und die HDI (übrigens ne VW-Versicherungsgesellschaft) hat Werkstätten in unserer Gegend geprüft und diese, falls sie die Kostenanforderungen der Versicherung zusagen, in ihren Katalog mit aufgenommen. Bei uns gibt es im Umkreis von ca. 50 km nur zwei davon.
Tsss.
Die Versicherung kann dann eine Werkstatt vorgeben, in der
repariert werden soll. Hier wäre schon ein Streitfall gegeben,
in dem ein Anwalt benötigt wird.
Auch die Sache mit dem Leihwagen.
Laut Polizei oder Versicherung ist die Schuld 60:40 verteilt?
Dann kann der Schaden auch so verteilt werden, oder …
Versicherungen haben inoffizielle Abmachungen. Haben beide
Unfallteilnehmer eine Vollkasko z.B. zahlen beide
Versicherungen jeweils ihren Schaden, egal wer schuld ist.
Ich werde vielleicht meinen Schaden komplett über meine Vollkasko abwickeln und kann mir dann evtl. den Eigenanteil von der Haftpflicht des Unfallgegners erstatten lassen (oder zumindest einen Teil davon). Hat mir die Versicherungsvertreterin so gesagt.
Grüsse,
Andi
Hallo Winni,
danke für Deine Antwort.
Ich war der Meinung, daß ich mit meiner Vollkasko
grundsätzlich anspruch auf einen Ersatzwagen habe. Die Dame
der Versicherung sagt nein. Es würde sich hierbei um eine
Kullanzleistung handeln.
Da hat die Versicherung recht. Die Haftpflicht des Unfallgegners kommt für den Ersatzwagen auf, aber natürlich nur in dem Maße, wie Deinem Unfallgegner die Schuld zugesprochen wird.
Gruß,
Micha
Hi!
Man hat nicht automatisch einen Anspruch auf einen Ersatzwagen.
Frage mich nicht nach den details, ich hatte allerdings vor kurzem einen ähnlichen Fall und habe mich auf die Reparatur bei dem von der Versicherung gewünschten Mechaniker eingelassen.
War eine Daihatsu-Werkstatt und mein Auto ist ein BMW.
Da davon auszugehen ist, dass Kotflügel, Lampen u.ä. bei jedem Fabrikat mehr oder weniger ähnlich montiert sind, sah ich kein Problem.
Und siehe da: es war auch keines.
Es gibt eben eine Schadenminderungspflicht und ich denke, die Einhaltung derselben kommt uns allen als Versicherungsnehmern zu gute.
Grüße,
Mathias