Ersatzwagen von der Versicherung - wieviele km?

Hallo,

Ich hatte vorgestern einen Unfall mit meinem VW Polo (ich war zu 100 Prozent schuld, hab’s mit dem schulterblicken uebertrieben :-/), netterweise stellt mir die Vertragswerkstatt meiner Versicherung, in der mein Polo auch repariert wird, einen Ersatzwagen zur Verfuegung. Das Problem, das heute bei der Uebergabe nur auftauchte ist folgendes: der nette Azubi, der das ganze gemacht hat, teilte mir mit, dass ich 70 km mit dem Ersatzwagen am Tag frei hätte, das ist jedoch gerade mal mein halber Weg zur Arbeit… Natuerlich koennte ich die Haelfte der Strecke auch mit Bus und Bahn zurücklegen, das wären aber enorme Mehrkosten als mit dem Auto… Der Azubi konnte mir nicht sagen wie das verrechnet wird, wenn ich mehr als 70km am Tag fahre, bei der Versicherung habe ich auch niemanden mit erreicht - deshalb hier die Frage: wie verrechnet die Versicherung das? Muss ich alles, was über die 70km geht selber zahlen? Oder wer zahlt mir meinen Mehraufwand?

Danke im Voraus :smile:

Hallo,

Vollkaskoschaden? Dann hast du garkeinen Anspruch auf einen Mietwagen, es sei denn du hast Schutzbriefleistungen abgeschlossen.
Voraussetzung hierfür aber: das Auto muss vom Unfallort abgeschleppt worden sein (nicht fahrbereit).
Dann werden Kosten (je nach Versicherer) bis zu 350 EURO für max. 7 Tage übernommen.
Sonst hast du keinen Anspruch (es sei denn deine Vertragswerkstatt ist eine Partnerwerkstatt der Versicherung). Hier musst du dich aber mit dem Versicherer in Verbindung setzen.

Empfehlung: Auto abgeben - 70 km sind zu wenig.
Oder mit dem Werkstattmeister oder Servicemitarbeiter sprechen…die Aussage des Azubis ist lächerlich. Sonst im Mietvertrag nachlesen - dort muss es stehen was du für Extra km bezahlen musst.

Viele Grüße und gute Fahrt

Es ist nur eine Frage der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auto-Verleiher.
Wenn ihr 70 km / Tag ausgemacht habt, wird sicher irgendwo geregelt sein, wie der Mehrverbrauch berechnet wird.

Ich wüsste nicht, warum bei Überschreitung einer individuellen vertragl. Vereinbarung, jemand anders den Mehraufwand im Sinne der Mehrkosten tragen sollte.
Wenn ich nach einem Feuer von meiner Hausratvers. vertarglich Hotelkosten bis 100 € / Tag zugestanden bekomme und dann ein Zimmer für mehr als 100 € / Tag buche, kann ich auch nicht erwarten, dass mir dies „jemand“ ersetzt.

Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort :smile:

Das Problem ist, dass ich persoenlich eben gar nichts mit der Werkstatt ausgemacht habe, wäre das vorher besprochen worden, hätte ich ja direkt sagen koennen dass 70km nicht reichen… Die Werkstatt rechnet aber direkt mit meiner Versicherung ab, weil ich den Ersatzwagen glücklicherweise in meiner Vollkaskoversicherung inklusive habe…
Darf die Versicherung die km, die ich tauglich mit dem Ersatzwagen fahre, reglementieren? Es handelt sich ja schließlich um den normalen Weg, den ich mit meinem Polo auch täglich zurücklegen muss…

Ja, sie darf begrenzen, weil es sich ja um KASKO handelt.
Es ist dabei wurscht, wie viel Km du fahren musst oder meinst zu müssen.

Wäre es ein Haftpflichtschaden, dürfte die gegn. Vers. nicht begrenzen, zumindest nicht auf weniger als du nachweislich an einem durchschn. Tag fährst.

Erstmal danke fuer die schnelle Antwort!

Ja, es ist ein Kasko-Schaden und ja, die Werkstatt ist eine Partnerwerkstatt meiner Versicherung (das alles läuft auf Vollkasko, hat mit meinem Schutzbrief nichts zu tun!)

Ich hab nichtmal einen Mietvertrag, die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab… Deswegen kam die Info mit den 70km auch sehr ueberraschend :wink:

Der Azubi tat mir ja schon fast Leid, der hätte beinahe vergessen mir zu sagen welches Fahrzeug es eigentlich ist und mich einfach nur mit einem Schlüssel losgeschickt…

Okay, und was passiert wenn ich diese Grenze nicht einhalte? Zahlt die Versicherung dann gar nicht oder nur das „drueber“ nicht?

Hallo,

hier kann ich leider nicht helfen

Gruß,
Micha

Das kann ich so pauschal nicht beantworten. Das hängt von den Bedingungen Ihrere Vollkaskoversicherung ab. Da gibt es viele unterschiedliche Tarife mit vielen unterschiedlichen Leistungen.

Bitte an die Vertragswerkstatt wenden. Da 178 verschiedene Versicherungen in Deutschland dementsprechend 178 verschiedene Vertragsgestaltungen

Oje…ist das ernst gemeint, oder willst du mich verarschen?
Falls Ersteres: Der durchschnittlich intelligente Leser ahnte es bereits: die über die vereinbarte Fahrleistung hinausgehende Menge wird nicht erstattet.

Und nun ist Schluss.

Okay, und was passiert wenn ich diese Grenze nicht einhalte?
Zahlt die Versicherung dann gar nicht oder nur das „drueber“
nicht?

das händelt jede Vers. anders wenn man pech hat…
abwarten und dann ggf Einspruch einlegen!

MfG Thomas Wolter