Hallo,
Mieterin A wird wegen Eigenbedarf gekündigt. Sucht nun eine neue Wohnung im gleichen Dorf, weil sie dort arbeitet und kein eigenes Auto bzw. Führerschein hat.
Muss sie auch eine Wohnung in umliegenden Dörfern in Betracht ziehen oder könnte sie in der Wohnung bleiben, da vergleichsweiser Ersatzwohnraum nicht zu finden ist?
MfG Sonja
wenn der eigenbedarf des vermieters begründet ist,muss der mieter sich eine neue wohnung suchen.
die umstände des mieters spielen keine rolle.
Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir sehr…
MfG Sonja
Hallo,
wer Eigenbedarf anmeldet hat dem Mieter das Recht auf Widerspruch einzuräumen. Der Mieter widerspricht wegen einer besonderer Härte wenn gleichwertiger Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht in einer angemessenen Frist zu beschaffen ist.
Mieter und VM müssen gegebenenfalls über einen früheren oder späteren Auszug verhandeln. Auf Dauer wird die Mieterin nicht in der Wohnung bleiben können, wenn der Eigenbedarf berechtigt ist.
Gruss Günter
Mieterin A wird wegen Eigenbedarf gekündigt. Sucht nun eine
neue Wohnung im gleichen Dorf, weil sie dort arbeitet und kein
eigenes Auto bzw. Führerschein hat.
Muss sie auch eine Wohnung in umliegenden Dörfern in Betracht
ziehen oder könnte sie in der Wohnung bleiben, da
vergleichsweiser Ersatzwohnraum nicht zu finden ist?
MfG Sonja