Zur Vorgeschichte:
In einer Mausefalle wurden an meinem Auto folgende Mängel festgestellt: Die Rückfahrscheinwerfer leuchteten nicht weiß sondern rötlich (weil mit Transparentlack lackiert), die Standlichter leuchteten leicht bläulich, die Rad Reifenkombination war nicht eingetragen und ein Auspuffrohr, daß nicht mehr angebracht war, nicht ausgetragen. In diesem Zusammenhang meinte der Polizist, daß ich meinen Sportauspuff nicht montiert haben darf, obwohl ich ihm die ABE dafür unter die Nase hielt.
Ich habe dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 186 DM eingelegt und die Mängel wie folgt erklärt: Ich hielt die rötliche Farbe der Rückfahrscheinwerfer für serienmäßig, da andere Fahrzeuge wie z.B. Fiat Punto oder BMW E34 das auch so haben. Die bläulichen Standlichter waren von Philips zugelassene Bluevision Birnen die wirklich nur ganz leicht blau schimmern. Die Rad-Reifenkombination ist von BMW freigegeben und ich wußte nicht, daß sie dennoch eingetragen werden muß. Für den Auspuff liegt eine ABE vor und ich wußte nicht, daß das alte Rohr (das wohl einer der Vorbesitzer eingetragen haben muß) wieder ausgetragen werden muß.
Außerdem habe ich jeden Verstoß gegen die mir genannten Paragraphen widerlegt und geschrieben, daß ich das Fahrzeug schon so gekauft habe, damit mir nicht angehängt werden kann, daß ich persönlich die Mängel herbeigeführt habe.
Heute kam dann die Vorladnung zum Amtsgericht und ich habe richtig Bammel. Was hat mich denn jetzt zu erwarten? Was kommen denn für Kosten auf mich zu, wenn ich den Prozeß verliere? Und vor allen Dingen: Erscheint dieses Verfahren in meinem polizeilichen Führungszeugnis? Das wäre gar nicht gut, weil ich im August die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst aufnehmen werde. Ist meine Ausbildung dadurch in Gefahr? Was soll ich denn jetzt bloß machen? Soll ich lieber den Einspruch zurückziehen und stillschweigend das meiner Ansicht nach unrechtmäßige Bußgeld von 186 DM bezahlen?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt bitte die Länge dieses Romans.
Kann ich mir nicht vorstellen. Meine Beamtenbeleidigung stand auch nicht drin… *bg*
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ich wußte nicht, daß sie
dennoch eingetragen werden muß. Für den
Auspuff liegt eine ABE vor und ich wußte
nicht,
Tja, Nicht-Wissen schütz vor Strafe nicht - kenn ich.
Erscheint dieses Verfahren in
meinem polizeilichen Führungszeugnis?
Glaube ich nicht, da es zu geringfügig ist.
Da mußt du schon eine Haft- oder Bewährungsstrafe bzw. ein ziemlich hohes Bußgeld bekommen.
Das
wäre gar nicht gut, weil ich im August
die Ausbildung zum Beamten im gehobenen
Dienst aufnehmen werde. Ist meine
Ausbildung dadurch in Gefahr?
Weiß nicht.
Was soll
ich denn jetzt bloß machen? Soll ich
lieber den Einspruch zurückziehen und
stillschweigend das meiner Ansicht nach
unrechtmäßige Bußgeld von 186 DM
bezahlen?
Ich hätte die 186 DM bezahlt. Das tut zwar weh und ist nach Deinen Argumenten vielleicht nicht einzusehehn, aber Du ersparst Die einen Haufen Streß und Arbeit.
Aber zumindest weißt Du worauf Du beim nächsten Autokauf achten mußt.
Michael
Soweit ich weiß werden nur Strafttaten im
im PFZ vermerkt, so eine Sache wie bei Dir
mit dem ganzen Autokram und „Bußgeld“ (sagt
schon der Name) ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sonst müßtest Du ein Strafe antreten oder
zahlen.
Kennst Du übrigens das Sprichwort
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“?
Auch Du wirst Dich leider vor Gericht nicht
damit herausreden können, denn Du bist als
Fahrzeugführer dafür verantwortlich, daß
Dein KFZ sich in „ordnungsgemäßen“ Zustand
befindet. Ergo, zahle lieber das Bußgeld,
Gerichtskosten wären ja noch zusätzlich und
in schmerzlicherer Höhe!
Sorry
Frank
Tu Dir selber den Gefallen und bezahl die Strafe. Ist in jedem Fall billiger als der verlorene Prozess. Und den wirst Du vermutlich verlieren.
Da sind dann die 186 DM noch echt billig.
Und vorallem eines: mach Dein Auto Mausefallensicher!!!
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Im Führungszeugnis stehen nur Straftaten, die ein Urteil von 60 oder mehr Tagessätzen Bußgeld oder Freiheits/Bewährungsstrafen zur Folge haben. So schlimm wirds wohl nicht werden. Frag nochmal bei „Recht“ nach, aber soweit ich weiss, kannst Du auch während der Verhandlung noch zurückziehen. Meist bietet das der Richter wohl auch an, sozusagen als kleinen Wink, das man so sehr viel Recht nicht bekommen wird…
Micha