Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Person A befindet sich mit Person B im Rechtstreit.
Person B möchte eine Forderung gegenüber Person A stellen. Diese ist jedoch strittig.
Person B hat keinen Titel gegenüber Person A.
Person B weiss dass Person A im letzten Jahr ein Haus gebaut hat.
Um den genauen Eigentümer des Hauses von Person A ausfindig zu machen, holt sich
Person B auf hinterhältige Art und Weise eine Auskunft beim Grundbuchamt.
Hat Person B mit der Erschleichung der Daten eine Straftat begangen?
Wenn ja, was wäre das Strafmass?
Vielen Dank für die Antworten?
Gruss, a.