Erschleichung von Daten beim Grundbuchamt

Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Person A befindet sich mit Person B im Rechtstreit.
Person B möchte eine Forderung gegenüber Person A stellen. Diese ist jedoch strittig.
Person B hat keinen Titel gegenüber Person A.
Person B weiss dass Person A im letzten Jahr ein Haus gebaut hat.
Um den genauen Eigentümer des Hauses von Person A ausfindig zu machen, holt sich
Person B auf hinterhältige Art und Weise eine Auskunft beim Grundbuchamt.
Hat Person B mit der Erschleichung der Daten eine Straftat begangen?
Wenn ja, was wäre das Strafmass?

Vielen Dank für die Antworten?

Gruss, a.

Hallo!

Meines Erachtens nach ist das weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit.

Und außerdem prüft das Grundbuchamt ja das zu nennende „berechtigte Interesse“ des Anfrager.
Und woher weiß man eigentlich, das B „hinterhältige Methoden“ anwandte um die Grundbucheinsicht zu erhalten ? Und das Auskunft gebende Amt ist daran dann gar nicht Schuld ?

MfG
duck313