Erschließung einer neuen Strasse

Hallo zusammen !
Wir haben vor einigen Jahren an einer alten Baustrasse neu gebaut.
Jetzt will die Stadt endlich die Strasse richtig Erschließen bzw. neu anlegen.Mit Bürgersteig,Parkflächen,Baümen und Lateren. Ebend alles was dazu gehört.
Wir haben alle lange darauf gewartet.
So weit so gut.Nun zur eigentlichen Frage - Gibt es irgend jemand der uns einpaar Tipps geben kann worauf wir achten sollten ? Dinge die wird berücksichtigen sollten- könnten-. Anliegerbeiträge sind bereits lange im Vorfeld gezaht worden.Es geht nur um Dinge auf die wir vielleicht noch Einfluss nehmen können oder sollten.

Mit einem Gruß und Dank an alle die Infos haben.
– Joe –

Hallo zusammen !
Wir haben vor einigen Jahren an einer alten Baustrasse neu
gebaut.
Jetzt will die Stadt endlich die Strasse richtig Erschließen
bzw. neu anlegen.Mit Bürgersteig,Parkflächen,Baümen und
Lateren. Ebend alles was dazu gehört.
Wir haben alle lange darauf gewartet.
So weit so gut.Nun zur eigentlichen Frage - Gibt es irgend
jemand der uns einpaar Tipps geben kann worauf wir achten
sollten ? Dinge die wird berücksichtigen sollten- könnten-.
Anliegerbeiträge sind bereits lange im Vorfeld gezaht
worden.Es geht nur um Dinge auf die wir vielleicht noch
Einfluss nehmen können oder sollten.

Hallo Joe,

hier fragt sich, ob früher gezahlten „Anliegerbeiträge“ tatsächlich solche waren. Den endgültigen Erschließuhgsbeitrag kann die Gemeinde nämlich im Regelfall erst dann festsetzen, wenn die Straße endgültig fertiggestellt ist (was das alles beinhaltet, ergibt sich aus dem Ausbauprogramm für diese Straße).
Wenn da also schon bei der Herstellung des Grundausbaus Beiträge festgesetzt wurden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Es wurde eine Ablösevereinbarung geschlossen. In diesem Fall sind alle Beitragsforderungen abschließend erledigt und es kann aus dieser Maßnahme keine finanziellen Forderungen mehr geben.
  2. Es handelt sich (und das ist der übliche Fall) lediglich um Vorauszahlungen auf die spätere Beitragsfestetzung. Diese Vorauszahlungen können nänlich bereits bei Baubeginn erhoben werden. In diesem Fall werden nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme die tatsächlichen Kosten festgesetllt und die noch fehlenden nacherhoben. Wie hoch der noch fehlende Anteil ist, hängt in diesem Fall von der Kalkulation der Vorausleistungen ab. Hier hilft nur eine Frage an die Gemeinde.

Gruß

Michael

Hallo Michae !
Danke für die schnelle Nachricht !
Aber mit den Beiträgen ist bereits alles geklärt.
Es ging mir nur um die Dinge auf die wir noch bei einer Bürgerbeteiligung noch aushandeln können.
z.B. Standort Laternen- Bäume-ect.Eventuell auch Pflaster.
Können wir auch nach der Erschließung die Kostenaufstellung verlangen? Und nachrechnen. Vieleich bekommen wir ja noch etwas wieder !
Gruß
Joe