Erschließung oder Straßenbau?

Hallo zusammen!

Mal angenommen:

Ein Neubaugebiet grenzt an eine vorhandene Straße. Diese ist bereits mehrere Jahrzehnte alt, ohne Randbefestigung.

Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes erhält diese vorhandene Straße zusammen mit dem Neubaugebiet eine neue Straßendecke und wird zur verkehrsberuhigten Zone ausgebaut.

Wäre dies für die Anwohner der vorhandenen Straße eine Erschließung oder ein Straßenbau?

Liebe Grüße,
Lisette03

Hi Lisette,

wenn ich mich recht errinnere ist dies ein Strassenbau, es sei denn die Strasse wurde nach dem Umbau neu eingestuft…z.B. von einer Land- in eine Kreisstrasse o.Ä.! Aber hol dir bitte noch Rat von anderen Leuten, ich bin schon einige Jahre raus aus der Materie.

gruß robert

Ist die ältere Straße Teil des Bebaungsplans?

Halli Hallo, Lisette03!

also, ich gehe stark davon aus, dass sich deine frage nur aufgetan hat, weil es unterm strich um geld geht, welches du bzw. deine familie zahlen soll um der vorhandenen fahrahndecke(auch wenn es sich nur um ein provisorium handelt)den „letzten schliff“ zu geben. ich bin leider kein experte in sachen baurecht, aber aus eigener erfahrung würde ich stark davon ausgehen, dass ihr zumindest zu einem geringen teil dafür belangt werden könntet.

um deiner frage eine 100%ige antwort zu geben würde ich dir nahe legen einen anwalt mit schwerpunkt baurecht zu kontaktieren.

du solltest vorab schon wissen, ob es sich bei der bestehenden straße um eine fertig ausgebaute straße (so wie sie in deiner region für nebenstraßen/hauptstraßen-je nachdem üblich sind) handelt. oft werden in gebieten, in denen ein weiterer ausbau geplant ist, „straßen“

–(-eigentlich nur befestigte verkehrswege, weil unterbau, aufbau usw. einer haupt-oder nebenstraße nur für den leihen(augenscheinlich) ähneln)–

in der „low budget“ ausführung erstellt, damit die baumaßnahmen „trockenen fußes“ abgeschlossen werden können. diese „straßen“ fallen finanziell meist der gemeinde/komunen zur last und der spätere ausbau wird somit von anwohnern und gemeinden/komunen/städten o.ä. getragen.

ich hoffe ich habe dir keine antwort gegeben, die dich verwirrt, wie gesgt um auf nummer sicher zu gehen, kontaktiere einen anwalt, oder jemanden, der sich in deiner umgebung gut mit den baurechtlichen bestimmungen gut auskennt, evtl könnte es auch ein straßenbauunternehmen aus deiner umgebung wissen, dese haben oft mit den gesetzestexten und den kostenabwicklungen in deiner näheren umgebung zu tun.

viel erfolg und vor allem, eine wundervolle bauzeit,auch als „alter hase“ in der straße, mit allen strapazen, die einfach dazu gehören müssen!
:wink:

Ist die ältere Straße Teil des Bebaungsplans?

Hallo sepp77,

ja, die ältere Straße ist Teil des Bebauungsplans.

Die vorhandene Straße war keine provisorische für die Bebauung, sondern eine vorhandene mit Kanal- und allen anderen Anschlüssen. Die Ersterschließung wurde mit Kaufpreis bezahlt, vor 10 Jahren, damals haben wir an die ältere Straße gebaut. Die Neubebauung (über 40 Eigenheime) wurde mit einer neu gebauten Straße erschlossen, die an die vorhandene Straße angebaut und diese dabei direkt mit erneuert und zur verkehrsberuhigten Zone ausgebaut.

Gruß Lisette

Hi Robert,

die Straße war und ist eine Seitenstraße, blieb unverändert.

Gruß Lisette

hallo Crazy007,

gebaut wurde schon vor 10 Jahren an die vorhandene Straße. Dass diese irgendwann einmal, wenn die gesamte Baumaßnahme fertig ist, die Straße erneuert wird, wußten wir auch.

Die Abrechnung liegt vor und ist bezahlt. Aber mir geht es um die Definition. Im Kaufpreis war die Ersterschließing mit drin. Im Kaufvertrag steht, daß der Umbaut der vorhandenen Straße nicht mit eingeschlossen ist. Die Stadt sprach lange Jahre von dem Umbau der Straße. Jetzt nennt sich das Ganze Erschließung und entgültige Herstellung der Straße.

LG Lisette

Meiner Meinung nach, keine falsche Definition.
Gerade der Punkt „(…) entgültige Herstellung der Straße“ lässt die Vermutung zu, dass alles rechtens verlaufen ist und die Stadt mit deren Wortwahl alles rechtlich Einwandfrei betitelt hat.

-> kurze Frage:
Worum geht es unterm Strich genau? Nur darum, ob die Wortwahl die richtige ist, ohne finanzielle Hintergedanken?
…sorry, aber klingt irgendwie „komisch“.

LG

hi Crazy007,

da die Widerspruchsfrist abgelaufen und wir auch schon bezahlt haben, gehts wirklich nur um die Definition. Der Umlageschlüssel wäre bei einem Straßenbau ein anderer, als bei einer Erschließung, aber das ist eh schon gelaufen. Absetzen können wir auch nichts.

Ich würde es halt gerne wissen.

LG Lisette

Wenn ich das richtig verstehe, will die Gemeinde sich die Ausbaukosten der alten Straße über Erschließungsbeiträge (oder Straßenausbaubeitragssatzung?) von den Anwohnern dieser Straße (also Ihnen/Euch)zurückholen. Der Ausbau steht im Zusammenhang mit einem angrenzenden Baugebiet!? Sämtliche Ausbaumaßnahmen (auch die alte Straße) sind über den Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert?! Als vor 10 jahren gebaut wurde, war damals im Bebauungsplan bereits der Ausbau der „alten Straße“ zur verkehrsberuhigten Zone vorgesehen? Oder wurde für das neue Baugebiet ein neuer Bebaungsplan aufgelegt und die „alte Straße“ in diesem mit überplant?

Solche bauplanungsrechtlichen Probleme sind meistens nicht ganz trivial, daher meine Fragen!

Gruß, S.

Neubau . Das ist ein Neubau

Hallo,ich nehme an es geht hierbei um erschließungskosten…es gibt dafür richtlinien die in den jeweiligen gemeinden in den verwaltungsvorschriften einzusehen sind.wenn sie anwohner in den neu erschloßen wohngebiet sind werden sie anteilsmäßig zahlen müssen, wenn sie anlieger an der alten strasse sind und schonmal erschließungskosten gezahlt haben kann nach einer bestimmten zeit die strasse saniert oder erneuert werden(meistens nach 20 jahren kann aber regional anders sein) dabei fallen dann wieder anliegerkosten an, die kosten dürften dann aber niedriger zu halten sein da keine kanalkosten angerechnet werden (war ja ausreichend für die alten anlieger)

Hallo Sepp77,

der damalige Bauplan wurde im Lauf der Jahre mehrmals geändert. In 2007 wurde die Satzung zur entgültigen Herstellung unserer Straße geändert, wie ich vor kurzem entdeckt habe. Im Bescheid beruft man sich auf §§ 127 ff Baugesetz. Dass geplant ist, unsere Straße zu einer verkehrsberuhigten Zone auszubauen wurde mündlich bei einer Ortsbegehung erwähnt, dass die Planung auch tatsächlich umgesetzt wird, haben wir Anwohner mit Aufstellung der Schilder erfahren. Im Bescheid selber steht davon aber nichts. Da werden nur die Kosten zur Erschließung angeführt. Von Umbau oder Erneuerung ist keine Rede.

LG Lisette

Hallo Lisette03,

ich würde mal sagen, es muß einen Bebauungsplan geben, der für Anlieger (berechtigtes Interesse) bei der örtlichen Bauordnungsbehörde einsehbar ist. Ob das eine oder Andere wird vom Gemeinderat in der zum Bebauungsplan gehörigen Satzung festgelegt.

Hochsommerliche Grüße aus der Rheinebene
schickt der Wohnflächenermittler

Hi Lisette,
also wenn ich mich recht errinnere, dann ist das in diesem Falle „nur“ ein Strassenbau.

MfG Robert

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Ich denke da die Straße bereits vorhanden war, kann hier nicht von einer Erschließung die Rede sein. Ich wohne an einer Seitenstraße die bis vor zwei Jahren mit Kopfsteinpflaster ausgebaut war. Das Kopfsteinpflaster ist aufgenommen worden und eine Straße mit Asphaltdecke wurde hergestellt. In Zusammenhang mit dieser Maßnahme hat die Gemeinde immer von einer Straßenbaumaßnahme gesprochen. Vielleicht hilft dir meine Antwort ja doch weiter.

Gruß Lars