Halli Hallo, Lisette03!
also, ich gehe stark davon aus, dass sich deine frage nur aufgetan hat, weil es unterm strich um geld geht, welches du bzw. deine familie zahlen soll um der vorhandenen fahrahndecke(auch wenn es sich nur um ein provisorium handelt)den „letzten schliff“ zu geben. ich bin leider kein experte in sachen baurecht, aber aus eigener erfahrung würde ich stark davon ausgehen, dass ihr zumindest zu einem geringen teil dafür belangt werden könntet.
um deiner frage eine 100%ige antwort zu geben würde ich dir nahe legen einen anwalt mit schwerpunkt baurecht zu kontaktieren.
du solltest vorab schon wissen, ob es sich bei der bestehenden straße um eine fertig ausgebaute straße (so wie sie in deiner region für nebenstraßen/hauptstraßen-je nachdem üblich sind) handelt. oft werden in gebieten, in denen ein weiterer ausbau geplant ist, „straßen“
–(-eigentlich nur befestigte verkehrswege, weil unterbau, aufbau usw. einer haupt-oder nebenstraße nur für den leihen(augenscheinlich) ähneln)–
in der „low budget“ ausführung erstellt, damit die baumaßnahmen „trockenen fußes“ abgeschlossen werden können. diese „straßen“ fallen finanziell meist der gemeinde/komunen zur last und der spätere ausbau wird somit von anwohnern und gemeinden/komunen/städten o.ä. getragen.
ich hoffe ich habe dir keine antwort gegeben, die dich verwirrt, wie gesgt um auf nummer sicher zu gehen, kontaktiere einen anwalt, oder jemanden, der sich in deiner umgebung gut mit den baurechtlichen bestimmungen gut auskennt, evtl könnte es auch ein straßenbauunternehmen aus deiner umgebung wissen, dese haben oft mit den gesetzestexten und den kostenabwicklungen in deiner näheren umgebung zu tun.
viel erfolg und vor allem, eine wundervolle bauzeit,auch als „alter hase“ in der straße, mit allen strapazen, die einfach dazu gehören müssen!
